Auch bei Teilzeitbeschäftigung Anspruch auf Elternzeit/Krankenversicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auch bei Teilzeitbeschäftigung Anspruch auf Elternzeit/Krankenversicherung

Guten Tag, Ich plane nach Ende meiner Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen (30% bis 50%) . Wie ich bereits hörte, muss ich über 451€ brutto verdienen, um über meinen Arbeitgeber krankenversichert zu sein. Wenn ich in Teilzeit das zweite Mal schwanger werde, genieße ich dann die gleichen Ansprüche wie beim ersten Kind und der unbefristeten Vollzeitstelle (Anspruch auf erneute Elternzeit, Zahlung der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber in der Elternzeit)? Das Elterngeld wird sich dann auf den den Mindestssatz von 300€ ändern, oder? Mit freundlichen Grüßen, Angela

von Francostein am 23.01.2015, 08:38



Antwort auf: Auch bei Teilzeitbeschäftigung Anspruch auf Elternzeit/Krankenversicherung

Hallo, wenn Sie ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben, dann ja. Die Höhe des Elterngeldes hängt dann vom Verdienst ab. Einen EG-Rechner finden Sie bei: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner (ist vom Ministerium) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2015



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