Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AU oder individuelles Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: AU oder individuelles Beschäftigungsverbot

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Hallo, folgendes Problem: ich habe auf Grund der Schwangerschaft einen Leistenbruch. Wegen des Risikos einer Operation während der SS, wird diese erst nach der Entbindung vorgenommen. Ich habe einen Symphysegürtel verschrieben bekommen, den ich täglich tragen muss, damit der Druck nicht steigt und dann doch eine Not-OP notwendig ist. Die Frauenärztin hat mich (gegen meinen Willen, ich wäre lieber weiter arbeiten gegangen) AU geschrieben bis zum 1. Tag des Mutterschutzes. Ich möchte jedoch gern ein Beschäftigungsverbot, da der finanzielle Nachteil den ich durch das Krankengeld erleiden würde für mich erheblich ist und ja auch das Mutterschaftsgeld auf dieser Basis berechnet werden wird. Meine Frauenärztin findet, dass der § § Absatz 1 des MuschG in meinem Fall keine Anwendung findet. Für mich jedoch widerspricht sich dies enorm, denn: 1. sie hält es für unverantwortlich, dass ich arbeiten gehe, aber für ein Beschäftigungsverbot ist die Gefahr für meine Gesundheit oder die des Kindes nicht gross genug?? 2. wenn ich nicht schwanger wäre, hätte ich keinen Leistenbruch, es betsht ein direkter Zusammenhang 3. wenn ich nicht schwanger wäre, könnte ich mich operieeren lassen und wäre nicht so lange AU und müsste kein Krankengeld in Anspruch nehmen. 3. wenn ich trotz Leistenbruch arbeiten gehe, riskiere ich eine Not-OP, die dann mehr als eindeutig ein Risiko für mein Kind darstellen würde. Meiner Meinung nach dfindet das Gesetz durchaus Anwendung bei mir, da durch diese schwangerschaftsbedingt entstandene Krankheit eine Grfahr für meine Gesundheit und die meines Kindes besteht. Meine Ärztin jedoch meint, dass sie dann ja jeder Schwangere krank schrieben müsste und da ihr das nicht zusagt, gibt sie mir das indiv.BV nicht, obwohl sie meine Argumente nachvollziehen kann. Wie kann ich sie dazu bewegen, es mir doch auszustellen? Ich kann doch nichts dafür, wenn meine Ärztin eine verschrobene Interpretation des Gesetztes benutzt, um mir das BV zu verwehren. Schliesslich gibt es das Gesetz doch, damit man als Schwanger davor bewahrt wird, darüber nachdenken zu müssen, ob man dann nicht lieber arbeiten geht, damit man keinen finanziellen Nachteil hat. Ich hoffe sehr sie können mir einen Rat geben!! Lieben Gruß, Lorelei


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein BV wird ausgesprochen, wenn es mit der Arbeit zu tun hat, dass die Frau wegen der SS die Arbeitnicht ausfüren kann. Bei Ihnen liegt es nur an der SS. Deshalb kein BV. Entscheiden kann das nur ein Arzt. Gruß, NB


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Entschuldigen Sie, dass ich widerspreche, aber das ist nur EINE Möglichkeit für ein Beschäftigungsverbot. Ein individuelles BV gem. § 3 Absatz 1 MuSchG ist sehr viel allgemeiner gehalten: "der Arzt kann ein Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn eine Fortführung der Beschäftigung für Wohl und Gesundheit von Kind und/oder Muttter gefährdet sind" heisst es da. (Das hat mir mittlerweile der Medizinische Dienst meiner Krankenkasse so auch bestätigt.)Wäre es so wie sie es sagen, dann würde es keine BV`s für Mehrlingsgebährende geben, oder Risikoschwangerschaften ... und da wird das BV eigentlich hauptsächlich vergeben. Das der Arzt entscheidet ist natürlich richtig. Das Problem scheint nur zu sein, dass nicht jeder Arzt alle Möglichkeiten des BV kennt. Liebe Grüße, Lorelei


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Hallo, sorry, dass ich meinen "Senf" dazugebe - aber ich würde notfalls auch andere Ärzte konsultieren und ggfls. den Arzt wechseln! Das sollte es wert sein! Viel Glück und alles Gute, Murmeline


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Murmeline, daran hab ich ja auch schon gedacht, aber irgendwie wird da ein anderer Gynäkologe doch komisch schauen, wenn ich hingehe, nur um ein BV zu bekommen. Hmm... versuchen werde ich es aber. Danekschön.


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