M@mi
Hallo Frau Bader, ich stille meine 6 Monate alte Tochter noch und gehe seit 1 Monat wieder Vollzeit arbeiten. Pro Schicht nutze ich zwei Mal eine Stillpause in der ich abpumpe. Jetzt möchte die Personalabteilung ein Attest einer Hebamme oder meines Frauenarztes, wenn das noch länger geht mit dem Stillen, da sie versuchen wollen, von meiner Krankenkasse Geld zu bekommen. Meine Fragen: - Darf der AG ein Attest dass ich noch stille verlangen? - Wenn ja, wer muss die Kosten dafür tragen? Vielen Dank!
Hallo, ich denke ja, die kostenlos aber der Arbeitgeber tragen. Fragen Sie doch mal bei unserer Stillexpertin Biggi, die hat auf dem Gebiet viel praktische Erfahrung. www.rund-ums-baby.de/stillberatung/index.htm Liebe Grüße, NB
EvaMaria1977
Hallo, ich habe es nur anzeigen müssen, dass ich von Stillpausen Gebrauch mache und die Zeiten angegeben, rein aus versicherungstechnischen Gründen weil ich heim gefahren bin. Einmal hab ich es an der Mittagspause drangehängt und die 2. Stillpause bin ich eine halbe Stunde eher in Feierabend gegangen. Ich habe dann auch gemeldet, als ich mit dem Stillen reduzierte/aufhörte. Ich hör zum ersten Mal, dass ein Arbeitgeber da Geld von Krankenkasse bekommt, glaub ich nicht und deswegen finde ich ein Attest überflüssig; oder haben die so wenig Vertrauen und schieben das nur vor....!? Da bin ich auf Frau Bader's Antwort mal gespannt :)
M@mi
Ich arbeite in einer Klinik mit einigen Hundert Mitarbeitern und so einen "Fall" gab es noch nie, sprich die haben eigentlich Nullinger Ahnung und meinen jetz, da Geld von der KK kassieren zu können... Meine KK wäre ja schön doof, da Geld rauszurücken. Naja, grundsätzlich kann es mir ja egal sein, es geht mir nur drum, ob das mit dem Attest ok ist und wer die Kosten dafür übernehmen muss.
Andrea6
Der Arbeitgeber kann selbstverständlich ein Attest verlangen (die Kosten muß er selber tragen), aber er wird sich von der Krankenkasse den Lohnausfall nicht zurückholen können, da die finanziellen Belastungen in der Stillzeit nicht durch das Aufwendungsausgleichsverfahren abgedeckt sind. Dennoch: zum Nachweis, daß die Frau tatsächlich stillt und deshalb Anspruch auf bezahlte Stillpausen hat, ist eine Attest durchaus üblich.
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