Mitglied inaktiv
Möchte wissen wie mein Recht aussieht, wie oft ich zum Arzt darf. Habe neulich auf der Arbeit gefragt wegen Übelkeit und sehr hohem Blutdruck zum Arzt fahren zu können, leider wurde mir das verwehrt, da kein Ersatz für mich an diesem Tag da war. Habe ich das Recht bei unwohlsein zum Arzt zu fahren oder nicht? Da es meine erste Schwangerschaft ist und ich mit 21 recht jung, habe ich Angst irgendetwas falsch zu machen was meinem Baby schaden könnte. Zumal es auf meinem Arbeitsplatz ziemlich anstrengend, hektisch und stressig ist, welches mein ständiger hoher Blutdruck verursacht.
Hallo, Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in §16 Mutterschutzgesetz geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren. Für andere krankheitsbedingte Untersuchungen und Behandlungen greift § 16 MuSchG nicht. Bei der Vereinbarung eines schwangerschaftsbedingten Untersuchungstermins mit dem Arzt muss die Arbeitnehmerin aber, soweit dieses möglich ist, auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Kann sie den Arzt oder die Hebamme ohne Schwierigkeiten auch außerhalb der Arbeitszeit aufsuchen, dann braucht ihr der Arbeitgeber aufgrund des § 16 MuSchG eine Arbeitsbefreiung nicht zu erteilen. Legt der Arzt den Untersuchungstermin in die Arbeitszeit, dann hat eine werdende Mutter auch grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die dafür nötige Zeit. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, dass eine werdende Mutter zu ihrem Schutz und dem des Kindes, angebotene und notwendige Untersuchungstermine wahrnimmt. Zu empfehlen ist, vom Arzt klären bzw. bestätigen zu lassen, dass die nötigen Behandlungen und Untersuchungen mutterschaftlich bedingt sind. Für Klarheit dürfte der Arbeitsvertrag und die Gleitzeitvereinbarung sorgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, wenn vorhanden, den Betriebsrat in die Sache einzuschalten oder Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
also ohne jetzt die rechtliche seite zu kennen....das geht ja gar nicht. du schadest deinem kind ja vielmehr, wenn du nicht zum arzt gehst. da wäre mir mein kind aber wichtiger. was arbeitest du denn, dass es so stressig ist und dir hohen blutdruck beschert ? da sollte man vielleicht mal über ein beschäftigungsverbot nachdenken, denn DAS ist sicher nicht gesund für dich und dein kind. lg stephanie
Mitglied inaktiv
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