Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arztbesuch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arztbesuch

Wunder44

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Hallo, wenn ich bei 15 Stunden Arbeit mal doch nur genau in der Arbeitszeit einen Arzttermin bekomme, muss ich die Zeit dann nacharbeiten rein gesetzlich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das werden Sie Ihrem Arbeitgeber schon in irgendeiner Weise belegen müssen. Es muss sich um eine notwendige Untersuchung handeln, die außerdem nur während der Arbeitszeit vorgenommen werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, muss nachgearbeitet werden. Liebe Grüße NB


cube

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"Für Arbeitnehmer, die in Teil- oder Gleitzeit arbeiten, gelten allerdings höhere Hürden für die Freistellung. Ihnen darf zugemutet werden, die berufliche Flexibilität zu nutzen, um Arzttermine in die Freizeit zu legen". Sollte es zB eine Blutabnahme sein, die üblicherweise eben nur morgens erfolgen kann, darf der AG das aber auch bei TZ weder verbieten noch Lohn kürzen oä. Aber grundsätzlich sollte es bei 15 Std wöchentlich wohl eher kein Problem sein, einen Termin zu bekommen, der nicht ausgerechnet in der Arbeitszeit liegt.


mellomania

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es zählt aber nur der aufenthalt in der praxis als zeit. der weg hin und zurück muss nachgearbeitet werden.


cube

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Stimmt. Also im Zweifelsfall eben doch nacharbeiten. Hatte zuletzt einen schönen Wortwechsel diesbezüglich beim Arzt mitbekommen: "Ich brauche noch eine Bescheinigung für den AG" " Ähm, aber hier steht ja nur drauf, wann ich hier in der Praxis war - aber mit der Fahrerei bin ich ja viel länger vom Büro weg. Bitte ändern sie das in Uhrzeit von/bis". "Ahm, nö? Ich bescheinige Ihnen den Arztbesuch und stelle Ihnen hier keinen Freizeitschein aus".


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