Mama-Glück
Hallo Frau Bader, mein zweijährig befristeter Vertrag läuft am 28.2. aus und ich befinde mich seit einer Woche im kompletten Beschäftigungsverbot. Meine Mutterschutzfrist beginnt am 3.3.! Das Arbeitsamt sagt ich bin aufgrund der kompletten BVs die zweit Tage (1.+2.3.) nicht vermittelbar und daher sind sie nicht zuständig - keine Leistung in Form von ALG1. Die Krankenkasse sagt, aufgrund des Vorliegen eines kompletten BV und nicht Krankheit sind sie auch nicht zuständig und ich erhalte kein Mutterschaftsgeld. Anderes wäre es wenn ich krank bin. Das verstehe ich nicht? Des Weiteren muss ich mich freiwillig versichern oder über meinen gerade erst geheiratet Mann familienversichern für den kompletten Zeitraum bis ich wieder arbeiten gehen kann. Ich bin total verwirrt und finde es unfassbar, dass ich obwohl ich immer arbeitet habe, so aus denn System fallen kann.
Hallo, wenn Sie tatsächlich ein komplettes Beschäftigungsverbot haben, sind Sie nicht vermittelbar und die Agentur für Arbeit hat recht. Die Krankenkasse auch. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ist ein Fehler gewesen. Besser wäre es gewesen es nur bis Auslauf des Vertrages also bis 28.02. laufen zu lassen. So bist du nicht vermittelbar
cube
Leider hast du wegen des BV wirklich Pech. ALG setzt voraus, vermittelbar zu sein. Mit einem kompletten BV bist du das nicht. Die KK ist nicht zuständig, weil du nicht krank bist. Mir ist nicht klar, warum der FA? für die kurze Zeit bis zur Geburt nicht erst mal eine AU ausgestellt hat... Ich würde mit dem FA sprechen, ob es eine Möglichkeit gibt, das BV zurück zu nehmen und statt dessen eine aU auszustellen. Worin ich aber keine Problem sehe - die Familienversicherung. Das ist doch wohl jetzt kein Beinbruch, oder?
Mama-Glück
@ Saarlandmami2: Da hast du vielleicht Recht. Aber ich arbeite im Kindergarten und das habe ich bis Januar mit 40h und bis vor zwei Wochen mit 35h (hatte auf die entfrist gehofft). Das war leider nicht der Fall und meine Ärztin meinte jetzt ist aber mal gut und der Focus liegt bei ihrem Kind. Ich werde versuchen mit der Ärztin zu sprechen und mein BV für den 1.+2.3. so ändern zu lassen, dass ich noch im Büro arbeiten könnte. Dann müsste Dieb Arbeitsagentur wieder zuständig sein. Aber ganz ehrlich, es macht mich traurig. Ich habe immer voll gearbeitet und mich reingehängt, an sowas denkt doch niemand (jedenfalls habe ich das nicht).
Dreikindmama
Ich denke, es wäre besser gewesen, wenn du anstelle des Beschäftigungsverbotes eine Krankschreibung hättest. Ich weiss nicht, ob du mit deinem Arzt - ich gehe mal davon aus, dass dein Arzt das Beschäftigungverbot ausgesprochen hat - diesbezüglich nochmals sprechen könntest. Gruß Sylvia
cube
Also deine FA hat sozusagen ohne Grund ein BV ausgestellt? Denn wenn du bisher arbeiten konntest, also keine Infektionsgefahr oder sonstiger Grund bestand, weswegen du gar nicht mehr arbeiten gehen kannst, ist dieses BV auch unrechtmäßig. Ein sogenanntes "Gefälligkeits-BV" und genau der Grund, weswegen die Regelungen dazu so verschärft worden sind. Da hat deine FA dir aber wirklich keinen Gefallen mit getan und selbst auch noch offenbar ziemlich unwissend ob der Folgen für dich und dazu noch unrechtmäßig gehandelt.
Mitglied inaktiv
Was hat sich denn vor 8 Tagen so gravierend an deiner Gesundheit oder Tätigkeit verändert, dass du ein komplettes BV benötigst??? Wie dem auch sei, sowohl die KK als auch das AA haben Recht. Keine Leistungen, weil weder krank noch vermittelbar. Versuche das BV zu präzisieren oder vom Arzt eine AU zu erhalten.
Mitglied inaktiv
Du musst versuchen das BV bis 28.02. laufen zu lassen. Dann gilst du bei aa als vermittelbar und erhälst auch Mutterschaftsgeld
Dojii
Das ist nicht die Schuld des Systems bzw. ein Fehler darin, sondern das ist einzig dem Missgeschick bzw. Unwissen deiner Frauenärztin anzukreiden, die pauschal ein BV ausgesprochen hat, ohne dich auf die Folgen hinzuweisen (oder sie kannte die Folgen selbst nicht, was genauso schlimm wäre).
Mitglied inaktiv
Ich sehe die Frauenärztin nicht in der Verpflichtung, über arbeitsrechtliche Konsequenzen des BVs aufklären zu müssen. Es war nur eine Woche vor Ablauf des Arbeitsvertrags, da sehe ich die Schwangere in der Pflicht. Warum braucht man 1 Woche vor Ablauf des Arbeitsvertrags und weniger als 2 Wochen vor dem Mutterschutz jetzt ein komplettes(!) BV, wenn man bislang 40 Std. in der Kita Kinder betreuen konnte? Welche abrupte gesundheitliche Änderung rechtfertigt das Attest? Oder war es gar ein Rachakt aus Enttäuschung über die nicht-Entfristung des Arbeitsvertrags? Kann ja auch sein. Dann ist der Schuß gehörig nach hinten losgegangen.
Dojii
Wenn die FA wusste, dass der Vertrag so zeitnah endet, dann hätte sie guten Gewissens kein komplettes, unbefristetes BV aussprechen sollen. Wenn sie es nicht wusste trifft sie natürlich keine Schuld, da hast du Recht.
Mitglied inaktiv
Außerdem sieht man doch am Beginn des Mutterschutz das ein BV höchstens 2 Wochen bestand hat. Eine AU wäre da doch angezeigt gewesen.
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