Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ich bin seit 1999 in einem Krankenhaus angestellt hatte vor EZ eine volle Stelle komme jetzt im November aus dem EZ meines zweiten Kindes und habe nun die Arbeitszeitverkürzung auf 50% beantragt schriftlich, aber mein Arbeitgeber sagt entweder ich komme vollzeit wieder oder ich muß kündigen. Der Betriebsrat meiner Klinik sagt er habe keinerlei Handhabe mit die Teilzeitstelle zu verwehren. Wie muß ich jetzt vorgehen? Lg Monique
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Gruß, NB
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Hallo, ich habe folgende Frage. Ich bin in der 25 SSW und habe einige gesundheitliche Probleme. Mein Arzt würde mich, falls diese nicht nachlassen, sozusagen halb krankschreiben. d.h., er würde mir nur ncoh die halbe Arbeitszeit zugestehen (ich bin Lehrerin). Meine Frage ist diese: wenn mein Arzt mir ein Attest gibt für eine verkürzte Arbeitszeit, ...
Bei dem Antrag auf Arbeitszeitverkürzung, wieviel Stunden die Woche muss ich dann mindestens arbeiten gehen und bekomme ich den gleichen durchschnittsstundenlohn wie vor dem Erziehungsurlaub?
Hallo, ich überlege, die Arbeitszeit von 35 auf 32 Wochenstunden zu verringern. Jetzt habe ich 30 Arbeitstage Jahresurlaub. Könnte der sich verringern? Hintergrund: In unserer Firma gab es Verträge für Mitarbeiter mit 25 oder 30 Wochenstunden, die bekamen nur 24 Tage Jahresurlaub. Danke für Ihre Antwort. Liebe Grüße Katrin
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Hallo Frau Bader, bin in der 20.SSW und arbeite als Physiotherapeutin 32h pro Woche verteilt auf 3 Tage d.h. mehr als 10h am Tag. Permanent Stehen und starke körperliche Belastung,die mir zu schaffen macht. Kann mir mein Arzt anstelle eines kompletten Berufsverbots auch ein Attest ausstellen,mit dem die tägliche Arbeitszeit auf max. 4-5 h festge ...
Hallo Fr. Bader, ich arbeite 39 Std. in der Woche + 2Std. Fahrzeit täglich. Nun hab ich meine Ärztin auf ein teilweises BV angesprochen und das ich gern nur 6 Std. täglich arbeiten möchte. Meine Situation: ich hab einen 3 jährigen Sohn und mein Tag beginnt 4.30 Uhr. Nun bin ich in der 25. SSW und so ein Tag macht mir ganz schön zu schaffen. Si ...
Sehr geehrte Frau Bader! Ich hoffe mein Anliegen ist nicht zu detailliert. Es geht um eine verkürzte Arbeitszeit nach der Elternzeit, die ich schriftlich fristgemäss (3 Monate vor Ende) beim Arbeitgeber beantragt habe. Bislang gab es nur eine mündliche Bestätigung auf die Stundenreduzierung per Telefon. Ich möchte von 40 auf 30 Arbeitsstunde ...
Guten Morgen Zusammen, Ich bin derzeit noch in Elternzeit. Ab Ende des Jahres werde ich wieder arbeiten gehen können, da meine Kids einen Kita Platz haben. Vor der Elternzeit habe ich in der Führung eines großen Einzelhandelsunternehmen in Vollzeit gearbeitet. Gerne würde ich auch dahin zurück. Allerdings werde ich nicht mehr in Vollzeit ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Arztpraxis als Ärztin Mo, Di und Do von 8-13 und 15-19 und Freitag 8-13 Uhr, mittwochs habe ich frei. Im Arbeitsvertrag steht nur die Gesamtstundenzahl, nicht 4 Tage Woche. Nun bin ich schwanger und darf nur 8,5 Std arbeiten. D.h. an 3 Tagen je 0,5 Std weniger. Organisatorisch kann ich vom Arbeitge ...
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