Mitglied inaktiv
Nach dem Mutterschutz habe ich meine Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen. Kann ich von meinem Arbeitgeber eine Verkürzung der Arbeitszeit verlangen? Da ich mehr als 8 h täglich arbeite, habe ich zwar Anspruch auf Stillzeiten, dies wird aber gar nicht so richtig für voll genommen.
Liebe Nadine, Sie haben Anspruch aud eine Std. stillen am Tag, wenn Sie mehr als 8 Std. arbeiten 2x 45 min. . Weiter ist zu berücksichtigen, daß das MutterschutzG die Arbeitszeit bei stillenden Müttern auf 8 1/2 Std. tägl. od 90 Std in der Doppelwoche begrenzt. Wenn Sie das Gefühl haben, daß Ihr AN Sie in Ihren Rechten unterdrücken will, wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde - das gibt Bußgelder! Ansonsten hätten Sie bei Beantragung von Erziehungsurlaub Ansp. daruf, die Arbzeit aug höchstens 19 Std. zu reduzieren. N. Bader
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