Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeitverkürzung nach Elternzwit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeitverkürzung nach Elternzwit

Mami199

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Guten Morgen Zusammen, Ich bin derzeit noch in Elternzeit. Ab Ende des Jahres werde ich wieder arbeiten gehen können, da meine Kids einen Kita Platz haben. Vor der Elternzeit habe ich in der Führung eines großen Einzelhandelsunternehmen in Vollzeit gearbeitet. Gerne würde ich auch dahin zurück. Allerdings werde ich nicht mehr in Vollzeit arbeiten können, sondern nur bis 14 Uhr, da ich meine Kinder wieder abholen muss. Wie kann ich hier am Besten vorgehen ? Darf mein AG denn den Std Lohn einfach kürzen, weil ich weniger Std arbeiten kann? Danke im Voraus. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.Es besteht ein Anspruch auf TZ, es sei denn, es stehen wichtige betriebliche Gründe entgegen. 2.Wenn ein Anspruch auf TZ besteht, darf der AG den Lohn nicht kürzen. Liebe Grüße NB


cube

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Entweder versuchen die EZ zu verlängern und innerhalb dieser einen Antrag auf TZ stellen. Dann hast du nach wie vor Kündigungsschutz, da in EZ. Lehnt der AG ab, dürftest du innerhalb der EZ dann auch bei einem anderen AG arbeiten. Kannst du die EZ nicht verlängern, würde ich die Brücken-TZ beantragen. Also mit einem Datum, ab dem du wieder Vollzeit zurück kommen würdest. Beantragst du nämlich ganz normal TZ, hast du halt einen neuen Vertrag und kannst nicht einfach wieder auf VZ aufstocken ohne Zustimmung des AG´s. Beantragst du TZ auf deine bisherige Stelle, bleibt der Stundenlohn gleich. Der AG kann aber natürlich aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnen. Und dann müsstest du selbst kündigen, da du deinen ursprünglichen und nach EZ wieder auflebenden Vertrag nicht mehr erfüllen kannst.


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