Waloupa
Sehr geehrte Frau Bader! Ich hoffe mein Anliegen ist nicht zu detailliert. Es geht um eine verkürzte Arbeitszeit nach der Elternzeit, die ich schriftlich fristgemäss (3 Monate vor Ende) beim Arbeitgeber beantragt habe. Bislang gab es nur eine mündliche Bestätigung auf die Stundenreduzierung per Telefon. Ich möchte von 40 auf 30 Arbeitsstunden pro Woche, dass heisst 6h pro Tag reduzieren. So habe ich es auch im Antrag angegeben. Nun möchte der AG, wenn Mitarbeiter krank sind oder Urlaubszeit ist, dass ich 8h pro Tag arbeiten gehe. Da wir nur 3 Mann auf der Abteilung im KH sind und alle junge Mütter sind werden Kranktage häufig vorkommen. Es ist allerdings so, dass ich nur die Kita von 7-16.30 Uhr als Wahl habe. Mein Mann ist von 7-19 Uhr ausser Haus und Eltern und andere Verwandte sind nicht vor Ort. Darf der Arbeitgeber bestimmen wieviele Stunden ich pro Tag zu arbeiten habe?! Oder habe ich als Mutter irgendwelche Rechte??? Gegen das Arbeiten habe ich nichts, nur ich habe ja die Stunden reduziert damit die Betreuungszeit mit der Kita überein stimmt,was mit tägl. 8 Arbeitsstunden nicht der Fall wäre. Vielen Dank und liebe Grüsse
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Hallo, ein Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten besteht grundsätzlich nicht. Der AG muss soweit betrieblich nichts dagegen spricht auf die Belange des AN Rücksicht nehmen. So wie Sie es schildern gibt es aber ein betriebliches Problem. Ggf. wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Wie lang ist denn Ihr Weg zur Arbeit und sind Sie gezwungen eine Mittagspause zu machen? Grundsätzlich (bei kurzen Wegen) würden 8 Stunden in einen Vollzeitplatz von 45 Wochenstunden (7 - 16:30) also 9,5 Stunden am Tag locker passen. Dafür ist der geförderte Vollzeitbetreuungsplatz ja auch da, um Vollzeit arbeitende Eltern dies zu ermöglichen. LG
Waloupa
Hallo! Danke für die schnelle Antwort. Ich fahre etwa 30 Min. bis zur Arbeitsstelle. Und die Pause muss ich nicht machen, mache ich aber da ich sonst nirgends sitzend gesehen werden darf. (Falls sie verstehen was ich meine) Was ist das betriebliche Problem? Das auf der Abteilung nur 3 Mitarbeiter sind? Ich habe durch die 30h Arbeitszeit nur eine Betreuungszeit in der Kita von 37,5h. Die reichen nicht aus, wenn ich häufig in der Woche 8h arbeiten muss. Ich kann sie zwar innerhalb der Woche variieren aber nur weil ich 2 Tage 8h gearbeitet habe, bekomme ich ja dann nicht 1 Tag frei um die Stunden in der Kita nicht zu sprengen. Ich müsste bei einer Arbeitszeit von 8h von 7,30-16 Uhr arbeiten. Bei 30h wären es leicht verschobene "Schichten". VG
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner