Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeitverkürzung wegen Schwangerschaft

Frage: Arbeitszeitverkürzung wegen Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Arztpraxis als Ärztin Mo, Di und Do von 8-13 und 15-19 und Freitag 8-13 Uhr, mittwochs habe ich frei. Im Arbeitsvertrag steht nur die Gesamtstundenzahl, nicht 4 Tage Woche. Nun bin ich schwanger und darf nur 8,5 Std arbeiten. D.h. an 3 Tagen je 0,5 Std weniger. Organisatorisch kann ich vom Arbeitgeber aus freitags nicht länger arbeiten. Mittwochs könnte ich lt Arbeitgeber die 1,5 Stunden arbeiten, was für mich nicht praktisch ist. Der Arbeitgeber fordert dies auch nicht, möchte aber das Gehalt verständlicherweise dafür nicht tragen. Muss ich nun eine Gehaltskürzung in Kauf nehmen oder gelten die 1,5 Std als Beschäftigungsverbot und werden dem Arbeitgeber daher als Umlage erstattet? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich steht, an welchen Tagen Sie arbeiten müssen, kann der AG Sie auch mittwochs einsetzen. Dann braucht es kein BV. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Da in deinem Vertrag nicht die Anzahl der Tage angegeben ist sondern die Wochenstunden, kann der AG dich an allen Tagen einsetzen. Wenn er dich also am Mittwoch einsetzen kann, musst du da auch arbeiten - im Übrigen auch ohne Schwangerschaft. Willst du selber das nicht aus zB privaten Gründen, muss der AG oder sonst wer diese Stunden auch nicht zahlen. Du verzichtest ja sozusagen freiwillig, obwohl dir die Möglichkeit zur Arbeit gegeben wurde und laut Vertrag du diese eben auch an einem Mittwoch zu erfüllen hättest.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Arbeite doch einfach die std am Mittwoch und dafür einen Nachmittag nicht. So das du trotzdem auf die std kommst Wenn dein Vertrag nur die std vorgibt aber keine genauen Tage, ist das doch auch eine Möglichkeit


cube

Beitrag melden

Naja, sie schrieb ja, das der Mittwoch für sie unpraktisch ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe es so gelesen, dass die AP den Mittwoch für 1,5 h arbeiten unpraktisch ist. Vielleicht sind 8-13 praktikabler und dafür ein Nachmittag frei So als Gedankenanstoß


cube

Beitrag melden

Ah, ja ok - das könnte natürlich auch sein. Ichhab das so interpretiert, das der Mi generell doof ist. Schon interessant, wie schnell man (ich in dem Fall) sich auf eine Lesart eingeschossen hat und andere Optionen ausblendet ...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, bin in der 20.SSW und arbeite als Physiotherapeutin 32h pro Woche verteilt auf 3 Tage d.h. mehr als 10h am Tag. Permanent Stehen und starke körperliche Belastung,die mir zu schaffen macht. Kann mir mein Arzt anstelle eines kompletten Berufsverbots auch ein Attest ausstellen,mit dem die tägliche Arbeitszeit auf max. 4-5 h festge ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...

Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss.  1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...

Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...