appis2004
Hallo Fr. Bader, ich arbeite 39 Std. in der Woche + 2Std. Fahrzeit täglich. Nun hab ich meine Ärztin auf ein teilweises BV angesprochen und das ich gern nur 6 Std. täglich arbeiten möchte. Meine Situation: ich hab einen 3 jährigen Sohn und mein Tag beginnt 4.30 Uhr. Nun bin ich in der 25. SSW und so ein Tag macht mir ganz schön zu schaffen. Sie sagte ich solle das beim AG ansprechen, da er für diese Art Beschäfftigungsverbot verantwortlich ist. Kann ich diese Arbeitszeitverkürzung im Rahmen der SS beantragen und wie ist der AG in der Pflicht dies zu genehmigen. Vielen Dank und MfG
Hallo, grundsätzlich ist es erstmal ihr Problem, dass Ihre Arbeitsstelle so weit von Ihrem Wohnort entfernt ist. Juristisch bedeutet das, dass die Fahrtzeit nicht zur Arbeitszeit zählt. Was Ihr Arbeitgeber beachten muss ist, dass Sie nicht vor 6:00 Uhr mit der Arbeit beginnen dürfen. Sollte jedoch aufgrund der speziellen Konstellation eine Gefahr für Mutter oder Kind bestehen, muss hierüber die Frauenärztin entscheiden. Liebe Grüße, NB
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