Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeiten

Frage: Arbeitszeiten

Ratlose

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Hallo ich bin in mutterschutz und möchte wieder arbeiten.. bin in der gastronomie tätig.. mein mann hat 3 schichtarbeit und ich möchte immer die gegenschicht von meinem mann arbriten aber meine arbeit kann es mir nicht versprechen das es klappt. müssen sie rücksicht auf mit nehmen meine kita geht nur bis 14:30 . ich will ja jede schicht arbeiten aber immer eine schicht die ganze woche und das geht schlecht sagt der chef. was kann ich dagegen tun. ich bedanke mich jetzt schonmal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen Sie sind in der Elternzeit? Wenn Sie den gleichen Ag haben, können Sie versuchen, es zu erreichen. Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf bestimmten Arbeitszeiten. Liebe Grüße NB


Mutti69

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Dein Arbeitsvertrag ist nicht an den deines Mannes gekoppelt. Meine Laienantwort ist also aus tiefster Überzeugung: nein, sie müssen keine Rücksicht nehmen. Ich entnehme deiner Frage, dass der Chef es aber sehr wohl versuchen wird, aber eben nicht garantieren kann...dann müsst ihr wohl eine Lösung B etablieren.


mellomania

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nein leider nicht. es soll versucht werden aber du hast nie eine garantie. wenn ihr nicht zu einem konsens kommt müsstest du schauen, ob du woanders einen job mit diesesn arbeitszeiten findest und dann mit dem AG sprechen, ob er dir genehmigt, in der elternzeit woanders zu arbeiten. das darfst du bist zu 30h. für mich war das auch ein problem, und musste eben woanders arbeiten und meinem ag dann kündigen. du kannst nichts dagegen tun. nach der geburt bzw. nach der ez steht dir dein ALTER job mit den damachls vereinbarten zeiten wiede zu. grob gesagt, wenn DU es nicht erfüllen KANNST, musst DU kündigen.


Felica

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Bist du im Mutterschutz oder in Elternzeit? Mutterschutz sind ja längstens sie 12 Wochen nach Geburt und da gilt absolutes Beschäftigungsverbot. In der Elternzeit darfst du dagegen bis zu 30 std die Woche arbeiten. Der AG kann dabei Rücksicht nehmen auf die Wunschzeiten, muss es aber nicht. Was du aber machen kannst ist in der EZ, mit Zustimmung deines AG, woanders arbeiten. Du musst also nicht jetzt schon kündigen und das solltest du auch wegen dem Mutterschaftsgeld nicht wenn ihr wirklich zeitnah ein weiteres Kind plant. Du kannst dann nämlich zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden und bekommst dann das selbe Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.


Mitglied inaktiv

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PS du bist nicht in Mutterschutz, wenn das Kind in Okt 18 geboren ist. Siehe dein Posting oben drüber Du bist in Elternzeit.


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