Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeiten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeiten

Mitglied inaktiv

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Sorry, meine Tochter ist natuerlich nicht 2007 sondern am 21.11.2006 geboren! Also nochmal: ich habe am 21.11.2006 meine Maus bekommen und bin noch bis Ende diesen Monats in Erziehungsurlaub. Ab September wollte ich eigentlich fuer 20 h wieder arbeiten. Das ist so angemeldet und auch bestaetigt. Ich arbeite als Sekretaerin mit 2 anderen Frauen zusammen, sodass ich nicht gedacht hatte, dass ich die Zeitaufteilung irgendwie anmelden muesste, da die anderen 2 ja beide voll arbeiten. Nun ist aber eine Kollegin fuer 3 Tage in der Woche nicht da, und mein AG verlangt, dass ich diese Tage fast voll arbeite (2x7 und 1x6 h). Ich habe aber auch nur eine Halbtagsbetreuung fuer mein Kind. Habe ich bei der Festlegung der Arbeitszeiten irgendwelche Rechte? Kann ich den Erziehungsurlaub jetzt noch verlaengern? Danke fuer Ihre Arbeit hier im Forum! quinnie


Mitglied inaktiv

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da ich hier auch gerade versuche, schlauer zu werden, hier noch ein paar Infos: Elternzeit habe ich beantragt bis meine Tochter 3 Jahre alt ist waehrend der Elternzeit wollte ich jetzt ab September fuer 20 h arbeiten Kann ich auch sagen "nein, ich moechte lieber weiter zu Hause bleiben!"? Dankeschoen!!!


Mitglied inaktiv

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Hallo, jetzt hat sich alles geändert ... ich hatte nach der Geburt 3 Jahre Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen. Da wir uns nicht auf Arbeitszeiten einigen konnten, habe ich meiner Personalchefin heute gesagt, dass ich so nicht im September arbeiten kann. Das hat sie auch akzeptiert! Ich soll ihr noch ein Schreiben geben, in dem ich dies beantrage. Muss ich dabei irgendetwas beachten, damit keine Nachteile für mich entstehen? Oder reicht es, wenn ich schreibe, dass ich meine Elternzeit weiter in Anspruch nehmen möchte, und im September noch nicht arbeiten möchte? Ohne Angaben von Gründen? Dankeschön!


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