mia89
Hallo Liebe Frau Bader und ihr User natürlich auch :-) ich arbeite seit 5 Jahren in einen Gastronomischen Betrieb und befinde mich zurzeit in der 18ten SSW... Ich habe gelesen,das man ab ende des 5ten Monats nicht mehr als 4std ständig stehen darf, laut Mutterschutzgesetz... Gilt das auch für die Gastronomie? Wir haben leider keine Sitzgelegenheit, bzw. keine arbeiten die man im sitzen verrichten könnten, wie läuft das dann ab? Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen ... lg mia
Hallo, klar! Am besten wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt und schildern den Fall, die kümmern sich dann! Liebe Grüße NB
Konny2010
Hallo mia ich komme auch aus einem job wo man viel läuft steht und so weiter (Altenpflege)Dein arbeitgeber is dazu verpflichtet dir eine sitzgelegenheit einzurichten!ich habe bis zum mutterschutz volle 8 std gearbeitet! Aber wie gesagt dein arbeitgeber muss dir die möglichkeit geben dich ausruhen zu können!!!!!!
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