krissy134
Hallo Frau Bader! Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Anfang April für 40h (Aufstockung der Stunden mgl. durch eine Kollegin in BV/Mutterschutz). Sonst habe ich einen unbefristeten Grundvertrag für 20h. Laut mündlicher Aussagen meines Vorgesetzten sollte der 40h Stunden Vertrag dann verlängert werden bis zum Ende der Elternzwit der Kollegin. Ich habe jetzt Angst wenn ich meine Schwangerschaft verkünde, das ich wieder auf 20h rutsche und der 40hVertrag nicht verlängert bzw erneuert wird. Habe ich ein Anrecht darauf weil müdlich gesagt bzw. kann ich bei Nichterneuerung eine Benachteiligung wg Schwangerschaft vorwerfen. Es heht mir dabei einerseits um das Elterngeld und anderseits um die Gesundheit meines Kindes, da ich auf Arbeit bri Bedarf schwer heben müsste. Vielen Dank.
Hallo, Nein, ich würde auf jeden Fall warten, bis es schriftlich durch ist. Grüße
Felica
Problem wird für dich sein es zu beweisen. Also würde ich persönlich warten bis die Vertragsänderung durch ist. Ist ja ein überschaubarer Zeitraum bis das jetzt kommen muss. Wegen der Gefahr des schwer Hebens, wenn es zur FG kommt, dann nicht deshalb. Deshalb musst du also keine Angst haben. Als Schwangere sollte man eher deshalb nicht schwer heben weil es eben auf den Beckenboden gehen kann und im weiteren verlauf dann auch Wehen fördern kann. In der Frühschwangerschaft und bezüglich FG aber weniger ein Problem. wenn FG, dann in den allermeisten Fällen weil genetisch was schief gelaufen ist. Im Zweifel hat man sich halt mal etwas verhoben und der Rücken meckert gerade etwas, so als kleine Notlüge. Oder, wenn man nicht lügen will, spielt der Kreislauf gerade etwas verrückt.
desireekk
Hallo, Soll das Arbeitsverhältnis befristet sein, so muss dies gemäß § 14 Abs. 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zwingend schriftlich festgehalten werden. Ich würde also erst Mal nichts sagen bis die schriftliche Bestätigung durch ist. Gruss D
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