Mitglied inaktiv
Hallo, liebe Frau Bader! Ich habe bis 09/02 ein befristetes Arbeitsverhältnis als Angestellte beim Land Niedersachsen. Mein Vertrag sollte lt. mündlicher Zusage verlängert werden, wenn meine Vorgängerin erneut Elternzeit für ihr drittes Kind beantragt. Vor einer Woche wurde dann tatsächlich für ein weiteres Jahr Elternzeit beantragt. Fast zur gleichen Zeit stellte ich fest, das ich ebenfalls erneut schwanger bin (6SSW) und habe dies meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Daraufhin wurde mir mitgeteilt das der Vertrag aufgrund meiner Schwangerschaft nicht verlängert werden kann. Ist dies rechtmäßig? Kann ich verlangen, dass mein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis vermerkt warum der Vertrag nicht verlängert wurde? Desweiteren bin ich zur Zeit krankgeschrieben und kann meinen gesamten Resturlaub nicht mehr nehmen, habe ich wirklich keinen anspruch auf Auszahlung des nicht genommenen Urlaubes? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Liebe Frieda, wenn Sie beweisen können, dass der AG mündl. eine Verlängerung zugesagt hat, haben Sie Ansprüche, denn man kann einen Arbeitsvertrag auch mdl. schließen/ verlängern. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, arbeitsrechtlich gesehen MUSS Dein AG Deinen Vertrag NICHT verlängern, da dieser befristet ist, auch ohne Angabe von Gründen. Dies muss er auch nicht in Dein Zeugnis schreiben. Befristete Arbeitsverträge enden ohne das es einer Begründung bedarf und ohne die Pflicht der Verlängerung, selbst bei vorheriger mündlicher Zusage. Deine restlichen Urlaubstage muss Dein AG Dir ausbezahlen. Gruß
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