Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes im Juli 2014 habe ich bei meinem Arbeitgeber 40 Stunden /Woche vertragsgemäß gearbeitet. Während der Elternzeit, die ich zunächst zwei Jahre genommen habe, haben wir eine eine Vereinbarung während der Elternzeit geschlossen über 29 Stunden. Im August 2016 kam mein zweites Kind zur Welt. Ich habe meine Elternzeit erneut zunächst für zwei Jahre eingereicht mit dem Hinweis, nach einem Jahr wieder in Teilzeit zur Verfügung zu stehen. Dies hat mein Arbeitgeber akzeptiert und mir ebenfalls bescheinigt, mich ab August 2017 wieder in Teilzeit zu übernehmen. Nun wollte ich gerne eine aktuelle Vereinbarung während der Elternzeit haben, da wir mitten im Hauskauf stecken. Mein Arbeitgeber teilte mündlich mit, dass die Vereinbarung während der Elternzeit vor meiner letzten Schwangerschaft gelten würde. Ist das richtig? Oder benötige ich, da ich ja nun in einer neuen Elternzeit bin, auch eine neue Vereinbarung? Ich muss in Kürze den Antrag für die Kita damit einreichen und wir stecken mitten im Hauskauf. Vielen Dank und viele Grüße
von Julali am 09.04.2017, 13:45