Stella0606
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bei meinem Arbeitgeber derzeit in Elternzeit. Da wir umgezogen sind, möchte ich hier nun bei einem neuen Arbeitgeber anfangen und meinen alten Vertrag kündigen. Laut meinem Arbeitsvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des BGB §622, also 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15 für den Arbeitnehmer, also mich. Allerdings ist in meinem Arbeitsvertrag noch der zusätzliche Satz aufgeführt, dass jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gleichermaßen für beide Seiten gilt. Meine Frage ist, ob das überhaupt zulässig ist ? Da mein Arbeitsvertrag bereits seit über 7 Jahren besteht, hätte laut Aussage des Arbeitsvertrages auch der Arbeitnehmer zwei Monate Kündigungsfrist. An einen Tarifvertrag gebunden ist der Arbeitsvertrag nicht. Kann ich dennoch mit einer Frist von vier Wochen kündigen ? Dann könnte ich bei meinem neuen Arbeitgeber schon am 1.9. anfangen. Wenn die Klausel mit der Kündigungsfristverlängerung für beide Seiten gelten sollte, könnte ich leider erst zum 1.10. anfangen. Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung freuen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. MfG Stella0606
Hallo, Unproblematisch mit 4 Wo Frist Liebe Grüsse NB
Ähnliche Fragen
Hallo! Meine Frage steht ja schon oben! Ich bin noch in Elternzeit und habe jetzt ein neues Jobangebot das ich annehmen möchte, da es direkt um die Ecke ist wäre es optimal! Ich sollte ab 1.6. wieder im alten Betrieb anfangen! Kann ich da jetzt noch Kündigen? Oder ist es schon zu spät? Ich bitte um schnelle antwort! Danke!! Susann
Hallo, ich bin ab 01.09.16 in Elternzeit u habe seit 01.04.16 einen 165€ Job. Da ich aber aus organisatorischen Gründen den Job nicht mehr ausführen kann, möchte ich schnellstmöglich aufhören. Ist es in Bezug auf das Elterngeld sinnvoll, dass ich kündige oder soll ich mich lieber kündigen lassen? Welche Fristen müssen eingehalten werden oder können ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit bis Ende Juni 2018 in Elternzeit bei meinem alten AG. Ab nächstes Jahr Juli würde mein Vollzeitvertrag wieder greifen. Meine Familie und ich sind nun an einen anderen Wohnort gezogen und ich habe hier die Aussicht auf einen neuen Job. Die Frage ist, ob ich meinen alten Arbeitsvertrag während der ...
Hallo Frau Bader, bei meinem Arbeitgeber habe ich folgende Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen: die ersten 8 Lebensmonate (bis 15.4.2019) meines Kindes voll in Elternzeit und Monat 9-12 Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten (25 h/Woche). Nun spiele ich mit dem Gedanken, mir einen neuen Job zu suchen, idealerweise zum 16.4.2019. Meines ...
Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt und möchte meinen Job kündigen. Ab Ende Januar bin ich einen Monat in Elternzeit (23.01.-22.02.). Nun habe ich schon öfter von einer 3-monatigen Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer während der Elternzeit gelesen - da ich allerdings nur einen Monat in Elternzeit bin, kommt ...
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter geht seit Mai 2024 in die Krippe. Ende Juli 2024 wollten wir eventuell von der Krippe zu einer Tagesmutter wechseln. Die Krippenleitung hat uns auf die Kündigungsfristen im Vertrag verwiesen und betont, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Krippenjahres möglich ist (also im Endeffekt zu Ende Augu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Hallo ich befinde mich bis zum 31.08.2025 noch in elternzeit. Meine normale Kündigungsfrist beträgt 4 Monate. Nun habe ich gestern ein Jobangebot erhalten, welches ich annehmen möchte. Welche Kündigungsfrist habe ich denn jetzt genau? Ich habe etwas von 3 Monaten zum Ende der elternzeit gelesen, welche ja nun wegen zwei Wochen überschritten ist ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?