Hallo, mein Arbeitsvertrag läuft während der Elternzeit aus. Logisch, dass mein Arbeitgeber nicht willens ist, den Vertrag zu verlängern. Bekomme ich dann trotzdem die vollen zwölf Monate das normal Elterngeld, welches sich aus dem Nettogehalt der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt errechnet, oder verringert sich mit Ende des Arbeitsvertrags das Elterngeld auf den Sockelbetrag von 300 Euro? Vielen lieben Dank Anne
Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 20:02