surena2006
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mir heute einen Brief geschrieben, dass mein Arbeitsvertrag zum 14.07.2013 endet, und ich mich Arbeitslos Melden soll. In ca. 3 Wochen fängt aber der Mutterschutz an auserdem ihabe ich auf Grund einer Risicoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich soviel ich weiß sowieso nicht, Da ich nur insgesammt mit Krankengeld bis das Beschäftigungsverbot durch war 6 Monate Versicherungspflichtig Versichert war. Stehen mir überhaupt leistungen jetzt zu? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, 1. Bei befristeten Verträgen muss man sich drei Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit melden. 2. Was hat die Risikoschwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot zu tun? Es liegt doch dann nicht an der Tätigkeit, sondern am Gesundheitszustand. Dann wäre die Krankschreibung das richtige Mittel. 3. Schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Melden hättest Du Dich 3 Monate vor Ende des Vertrages schon. Wie auch immer : Der Vater des Kindes ist für Dich und das Kind zuständig ab Geburt, ggf. auch vorher. Nur wenn der nix hat H4 dann Alles Güte für den Endspurt
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