Mitglied inaktiv
Hallo Frau Dr. Bader, ich bin in der 7. Woche schwanger und arbeite als examinierte Altenpflegerin in der häuslichen Altenpflege. Als ich meiner Chefin mitteilte, dass ich schwanger bin, gab sie mir sofort alle meine Überstunden zum Abbummeln und den Resturlaub und meinte, ich solle mir danach ein Arbeitsverbot von der Ärztin erteilen lassen. Darf Sie das verlangen und was ist, wenn ich das nicht möchte? Wie soll ich mich verhalten? Was muss sie mir für Alternativen anbieten?? Danke Gruß Anne Reichelt
Hallo, grundsätzlich müssen Sie mit Ihrem Frauenarzt klären, ob Sie ein BV brauchen-bei dem Beruf ist das wahrscheinlich. Und dann erhalten Sie iHr Gehalt weiter ohne arbeiten zu müssen. Es sei denn, man kann Sie in der Verwaltung einsetzen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo erstmal.. also, wenn du dir ein Beschäftigungsverbot für die dauer der Schwangerschaft geben läßt, bekommst du trotz allem dein volles Gehalt weiter, falls du dir deswegen Gedanekn machen solltest. Mit deinem Resturlaub und so würde ich es so machen, den hinten anhängen zu können, wenn du in die elternzeit gehst oder aber eventuell ausbezahlen lassen. Ich glaube deine Chafin meint es nur gut, warum also willst du es darauf ankommen lassen das dir oder dem Baby während der arbeit etwas passiert?ß Ich habe das auch machen lassen, ich bin erzieherin hatte aber auch noch mobbing im hintergrund und wollte mich psychisch nicht mehr mit meiner chafin anlegen, zum wohle meines kindes. Also, gehalt kommt weiter, du bist noch angestellt und kannst dich in ruhe auf dein baby vorbereiten udn freuen, was möchtes du noch?? falls du noch fragen hast.... lieben gruß Jule
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