Mitglied inaktiv
Folgendes, meine Elternzeit endete Mitte September 2006, und seit dem habe ich beruflich nichts mehr unternommen, sprich, mich weder Arbeitslos noch Arbeitssuchend gemeldet, mich würde jetzt interessieren, ob ich anspruch auf irgendwelche Gelder habe, wenn ich mich jetzt noch arbeitssuchend bzw. Arbeitslos melden würden, oder welche Möglichkeiten sonst noch bestehen. Vielen Dank für die Mühe
Hallo, so kann es nicht sein. In EZ ist nur, wer einen Job hat. Wenn Sie keinen haben, sollten Sie sich schleunigst beim AA melden! Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, wenn ich mein Gewerbe zum 31.12.13 abmelde, wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden? Jetzt schon, da ich weiß, dass ich mein Geschäft nicht weiterführe oder reicht das dann am 02.01.14? Habe ich eine Sperrfrist? Danke für eine kurze Info.
Ich habe auch mal ne Frage da meine Elternzeit am 15.07.14 abläuft habe ich Betreuungs- und Landeserziehungsgeld beantragt weil ich erst ab Oktober ein Krippenplatz habe für mein Kind. Muß ich mich da trotzdem arbeitssuchend melden obwohl ich bis oktober nicht auf den Arbeitsmarkt verfügbar bin. Danke für Ihre Hilfe, bin echt richtig ratlos
Hallo, ich möchte während meiner Elternzeit bei meiner jetzigen Firma kündigen, dass ich dies 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit machen muss, weiß ich. Meine Frage: wann muss ich mich arbeitssuchend melden? Wenn ich die Kündigung abgegeben habe oder wenn meine Elternzeit vorbei ist? Danke
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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist jetzt fast 2 Jahre, ich war das erste Jahr komplett zu Hause. Im zweiten Jahr habe ich in der Elternzeit 9 St bei meinemn Arbeitgeber für 1 Jahr befristet gearbeitet. Ich hätte die Möglichkeit gehabt nach der Elternzeit wieder in Vollzeit zu arbeiten. Dies möchte ich nicht da ich so lange abends keine Kita Betre ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ende Juni läuft meine Elternzeit aus. Ich müsste somit Ende März bei meinem Arbeitgeber kündigen. Da unser Kind erst im September in den Kindergarten kommt, werde ich auch eine neue Stelle frühestens ab 01.10.2019 annehmen können. Das heißt, in der Zeit von Ende Juni bis Oktober bin ich zwar nicht mehr in Elternzeit und ...
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: ich befinde mich zZ in Elternzeit von meiner ersten Tochter, in meiner Elternzeit ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Jetzt bin ich erneut schwanger & werde aus meiner Elternzeit wieder in Mutterschutz gehen um danach die Elternzeit für unser zweites Kind zu beginnen. Allerdings habe ich während ...
Hallo Frau Bader, ich möchte Ihnen kurz meine Situation schildern: ich bin seit November 2019 Vollzeit bei meinen mittlerweile ehemaligen Arbeitgeber angestellt gewesen, der Vertrag endete befristet am 30.09.2021. Im Mai 2020 bin ich schwanger geworden und habe ab dem 10.06.2020 ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Gynäkologen aus ...
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