Felicia12
Sehr geehrte Frau Bader, Ende Juni läuft meine Elternzeit aus. Ich müsste somit Ende März bei meinem Arbeitgeber kündigen. Da unser Kind erst im September in den Kindergarten kommt, werde ich auch eine neue Stelle frühestens ab 01.10.2019 annehmen können. Das heißt, in der Zeit von Ende Juni bis Oktober bin ich zwar nicht mehr in Elternzeit und habe keine Arbeit, bin aber auch nicht arbeitssuchend, da ich ja nicht arbeiten gehen kann, da unser Kind erst ab 01.09. einen Kindergartenplatz hat. Man muss sich ja spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Wann müsste ich mich aber in meinem Fall spätestens arbeitssuchend melden? Bereits mit der Kündigung im März, also drei Monate zum Ende meiner Elternzeit, oder aber reicht es, drei Monate vor dem 01.10.2019, also zu dem Zeitpunkt, zu dem ich wieder arbeiten gehen und auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann? Vielen Dank und beste Grüße!!
Hallo, ich würde mich lieber frühzeitig melden. Liebe Grüße NB
Felica
Hast du die kompletten 3 Jahre EZ ausgereizt? Falls nein, versuche zu verlängern. Schon wegen der Krankenversicherung. Falls nein, mach Druck beim Amt das du jetzt einen Betreuungsplatz brauchst weil sonst deine Arbeitsplatz gefährdet ist. Die müssen dann unter Umständen auch die Verdiensteinbussen ersetzen. Du hast im Gegenzug dafür aber keinen Anrecht auf den Wunschplatz. Du kannst dich schon mal mit dem Amt in Verbindung setzen, dort arbeitssuchend melden. Arbeitslos dann aber eben erst wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Ab dann hättest du erst Anspruch auf deren Leistung.
Felicia12
Ja, habe die kompletten 3 Jahre EZ ausgereizt. MUSS ich mich jetzt schon arbeitssuchend melden oder reicht es, wenn ich mich drei Monate vor dem 01.10. arbeitslos melde? Danke!
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