Ostfriesenmama
Hallo Frau Bader, ich habe 2 Fragen und sage schon vorab herzlichen Dank für die Beantwortung: Ich werde mich arbeitslos melden bin seit 2000 nicht erwerbstätig. Ich habe in der Zeit 2 Kinder bekommen. Steht mir da noch Arbeitslosengeld zu? Können beide Elternteile im gleichen Zeitraum Elterngeld beantragen. Also ich bleibe die ersten Monate bis zum 7 Monat beim Kind und der Vater vom 5 Monat an bis zum SCHluß der Elternzeit. Habe ich das falsch gelesen ? Darf immer nur ein Elternteil beim Kind Elterngeld bekommen ohne Überschneidung. Herzliche Grüße
Hallo, 1.http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zentral/Buerger/Arbei tslos/Alg/Voraussetzungen/Voraussetzungen-Nav.html 2. Beide Eltern können sich die 14 Mo. frei aufteilen (bis auf die Zeiten von MG-Bezug) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das mit dem Arbeitslosengeld kann ich Dir nicht 100% beantworten, daher überlasse ich das mal jemand anderem :) Zu dem Elterngeld: Elterngeld kann innerhalb der erste 14 Lebensmonate eines Kindes beantragt werden. Dabei muss ein Partner mindestens 2 Monate, der andere maximal 12 Monate beantragen, um auf die vollen 14 Monate Elterngeld zu kommen (bei Alleinerziehenden stehen demjenigen die kompletten 14 Monate alleine zu). Jeder der Partner kann, so die vorausgegangen Angabe erfüllt sind, beliebig die Monate nehmen. Also auch Splittungen wie 7/7, 10/4 etc. sind möglich. Die Monate in denen die Frau im Mutterschutz ist, und Mutterschutzgeld bezieht, fallen komplett raus, so das Mutterschutzgeld und der Zuschuss größer sind als das Elterngeld, sind sie geringer, wird der Betrag vom Elterngeld abgezogen, und es wird für die Mutterschutzmonate nach der Geburt dementsprechend weniger ausgezahlt. Für welche Monate das Elterngeld beantragt wird ist auch vollkommen den Eltern überlassen, so die Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate sind. Kurzum: Ja, Ihr könnt gleichzeitig Elterngeld beziehen, oder aber auch hintereinander. Die Elternzeit hat allerdings nur bedingt etwas mit dem Elterngeld zu tun. Während Du Elterngeld beziehst, musst Du in Elternzeit sein. Die Elternzeit kann aber bis zu drei Jahre lang sein (für jeden von Euch, als 3 Jahre Mutter + 3 Jahre Vater), was nicht bedeutet dass Du auch 3 Jahre Elterngeld bekommen kannst. Elternzeit (Anfang (z.B. 'ab Geburt meines Kindes, voraussichtlich xx.xx.xxxx) & Dauer (x Monate)) muss 7 Wochen vor Antritt dem AG oder auch dem Arbeitsamt mitgeteilt werden. Wenn man weniger als 2 Jahre Elternzeit genommen hat, muss der AG zustimmen wenn man dann noch verlängern will. Hat man mindestens 2 Jahre genommen, so kann man das dritte nehmen ohne dass der AG Einspruch dagegen einlegen könnte. LG Sabine
peekaboo
Bei mir war es so: Kind geboren Dez. 2003 EZ bis Dez 2006 Jan 2007 - März 2007 gearbeitet dann arbeitslos... (bwz Minijob gearbeitet) Hätte Anspruch auf ALG bei Antragsstellung bis März 2011 LG Peeka
Mitglied inaktiv
bist du denn vermittelbar? stehst du dem arbeitsmarkt zur verfügung, d.h. sind deine kinder betreut?
Ostfriesenmama
Die Kinder werden ab August vom Vater betreut. Ich habe aber kein Mutterschaftsgeld oder ähnliches erhalten noch nie eine Förderung oder ähnliches. Ich bin ss geworden ohne vorher zu arbeiten. Also ohne Arbeitgeber auch kein Geld von der Krankenkasse.
peekaboo
Nur wer vor elternzeit versicherunfspflichtig gearbeitet hat, hat nspruch auf lg 1 Lg
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