Sahne
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben im September 2013 Nachwuchs bekommen und erhalten demnach nur noch im nächsten Monat Elterngeld. Da ich vor der Entbindung Vollzeit im Ausland (Niederlande) gearbeitet habe und es dort keine Elternzeit (wie hier in Deutschland) gibt, bin ich demnach ab nächsten Monat arbeitslos. Ich bewerbe mich zwar bereits um eine Teilzeitstelle, allerdings bislang erfolglos. Muss ich mich arbeitslos melden? Steht mir Arbeitslosengeld zu? Gerne erwarte ich Ihre Rückmeldung. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, Sie haben nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und dürften deshalb nicht die Anwartschaften erfüllen. Liebe Grüße NB
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