Hallo Frau Bader, mein Arbeisvertrag ist kurz nach der Geburt letztes Jahr ausgelaufen. Ich bekomme Derzeit die 2.Hälfte des Elterngeldes aber möchte jetz wieder teilzeit Arbeiten gehen. würde die 2.Hälfte Elterngeld an dass ALG1 Angerechnet werden oder habe ich kein anspruch da ich ja die 2.Hälfte Eltergeld bekomme? Vielen Dank schon mal für die Antwort Lg Diana
von diana90 am 15.09.2014, 09:56