Lisalein96
Sehr geehrte Frau Bader, Ich war vor der Geburt meines 1. Kindes im April 2017 in einem Arbeitsverhältnis. Ich reichte für mein Kind 1 1/2 Jahre Elternzeit ein, die ich aufgrund der Geburt meines 2. Kindes im August 2018 vorzeitig zum Beginn des Mutterschutzes beendet habe. Diese 2. Elternzeit beende ich im Juli 2020. Nun sieht es leider so aus, dass ein weitere Zusammenarbeit in meinem „alten“ Betribe nicht mehr möglich ist - schon allein die Flexibilität kann ich nicht gewährleisten, da mein Lebensgefährte im Schichtsystem (rollende Woche) arbeiten ist und sich diese Zeiten mit dem Kindergarten nicht vereinbaren lassen. Ich suche natürlich fleißig nach einem Job, allerdings bin ich etwas verunsichert bezüglich der Absicherung, falls ich keine neue Stelle in Aussicht habe. So wie ich das verstanden habe, wird die Elternzeit und Mutterschutz in der Arbeitslosenversicherung angerechnet. Nur der ALG I Satz wäre ein fiktiv bemessener. Durch einige Erzählungen bin ich doch etwas duecheinander gekommen. Beim Arbeitsamt habe ich nachgefragt, bis jetzt aber noch immer keine Antwort erhalten. Vielen Dann für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und vorher die Anwartschaften erfüllt habe, können Sie ArbGeld 1 in dem Umfang bekommen, in dem Sie arbeiten wollen. Es wird hier fiktiv berechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
sind deine kinder betreut (wenn ich richtig lese)? wenn ja, kannst du alg beantragen bis du einen neuen job hast. du solltest dich rechtzeitig arbeitssuchend melden. wie lange hattest du elternzeit? wenn du noch reste hast und der AG mit einer verlängerung einverstanden ist (er muss nur einverstanden sein ,wenn du weniger als 2 jahre fürs 2. kind gemeldet hattest) dann würde ich diese reste dranhängen, verlängern und dir dann IN der ez einen job bei einem anderen arbeitgeber suchen (auch da muss der AG vorher sein einverständnis geben). dann könntest du bis zu 30 h woanders arbeiten. wäre das eine option?
Lisalein96
Meine Kinder sind ab Mai in Betreuung. Ich habe für mein 2. Kind 24 Monate beantragt. Ab da bin ich dann ja auch „vermittlungsfähig“ ;)
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