Lena864
Hallo Frau Bader Ich bin aktuell in der 38 SSW und habe zu Beginn gleich meine Kündigung erhalten, bin natürlich gegen an gegangen und der Arbeitgeber musste mich wieder einstellen So, da das Vertrauensverhältnis natürlich gestört ist und aufgrund anderer Dinge, habe ich dann ein BV bekommen. Aufgrund der Situationen gehe ich davon aus, dass ich keine Anstellung nach Ablauf der Elternzeit bekomme. Ich reiss mich da ja auch nicht mehr drum. Können Sie mir sagen, wie sich das verhalten würde, wenn ich nach 12 Monaten Elternezeit arbeitslos werde finanziell? Also wieviel ALGI würde ich erhalten ? Auf welcher Grundlage würde dies bemessen werde ? Gleiche Frage, wie verhält sich das nach 18 Monaten, ist da ein finanzieller Unterschied ? Vielen lieben Dank
Hallo, es kommt darauf an, in welchem Umfang Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - soviel bekommen Sie prozentual an ArbGeld 1. Sie müssen dann den Antrag stellen u die Anwartschaft erfüllen. Die Anwartschaft haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dabei gilt die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes als versicherungspflichtige Zeit, wenn Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren (§ 26 Abs. 2a Satz 1 SGB III). Ebenso zählt die Zeit des Mutterschutzes, in der Sie Mutterschaftsgeld bezogen haben, als versicherungspflichtige Zeit (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Liebe Grüße NB
mellomania
moment. fangen wir von vorne an du hast deine schwangerschaft mit geteilt und eine kündigung erhalten hast dann ein bv bekommen (wegen was??? ) und bis nun 38. woche der AG musste dich wieder einstellen. daher hast du einen gültigen arbeitsvertrag befristet? du kannst nur solange elternzeit melden wie der vertrag läuft. hat er ein enddatum? ich würde drei jahre ez melden (wenn möglich) und mir dann was neues suchen, was du in de ez woanders arbeiten kannst. (bis zu 30 h). der ag wird das nach deinen schilderungen sicher nicht ablehnen. dann kannst du, wenn der andre job gut ist, in der ez bei deinem AG kündigen und bist im neuen job. dann bist du nicht arbeitslos wenn der Arbeitsvertrag ein ende hat, musst du dich drei monate vor diesem ende arbeitssuchend melden. beachte, dass du nur dann alg bekommst, wenn du dem arbeitsmarkt mindestens 15 h pro woche zur verfügung stehst. daher müsstest du dann eine kinder betreuung haben. am besten beschreibst du alles mal genau, damit man dir richtig helfen kann.
Lena864
Okay, ich versuche es (es ist wirklich kompliziert) Also, ich war im letzten Jahr zu einer Reha Maßnahme und habe während dessen meine Kündigung erhalten. Habe dann aufgrund dessen einen Anwalt eingeschaltet, da ich die Kündigung nicht akzeptiert habe. Kurz danach habe ich von meiner SS erfahren, dem Arbeitgeber auch mitgeteilt durch den Anwalt, der Arbeitgeber wollte sich dennoch nicht darauf einlassen, dass die Kündigung nichtig ist. Ging dann ein wenig hin und her, schlussendlich musste er mich wieder einstellen bzw. die Kündigung zurücknehmen. Aufgrund der Geschichte weshalb ich zur Reha war und der SS habe ich dann ein BV bekommen. Ich gehe halt davon stark aus, dass der Arbeitgeber versucht mich nach der Elternzeit wieder zu kündigen (er hat es schon mit mehreren gemacht, ich selbst habe es bei 2 Damen mitbekommen, die er während der Elternzeit gekündigt hat - auch wenn er es nicht durfte, er hat es getan und die Mädels haben es auch angenommen) Da ich mich jetzt erstmal im schlechtesten Fall als Arbeitslose nach Elternzeit sehe, suche ich grade Lösungen, wie ich meine finanziellen Verpflichtungen trotzdem fortführen kann (habe leider ein paar falsche Entscheidungen in meinem Leben getroffen, für die ich natürlich grade stehe - Studienkredit, Bafög, einen unüberlegten Kredit mit dem exfreund, insgesamt 400 Euro monatlich) Ich weiß einfach nicht was ich tun soll, 24 Monate Elternzeit ist finanziell einfach nicht drin, ich weiß nicht wie es weitergehen soll. Ich bin verheiratet, mein Partner ist natürlich da und kann uns versorgen, mehr aber auch nicht. Ich könnte heulen
Strudelteigteilchen
Die klare Antwort auf Deine Frage: Egal, ob Du 12 oder 18 Monate Elternzeit nimmst - das ALG1 wird nach Deinem letzten Lohn berechnet, den Du bis zum Mutterschutz beziehst (auch im BV). Erst ab zwei Jahre Elternzeit wird es kritisch. Zusätzliche Informationen zu Deiner Situation: Letztlich ist die einzige Frage, die hier interessiert: Würde finanziell auch ein Teilzeitjob reichen (und zwar auch dann, wenn Du dafür nur ALG1 bekommst)? Oder muß es ein Vollzeitjob sein, damit es sich ausgeht? Wenn TZ reicht: 3 Jahre Elternzeit anmelden und innerhalb der Elternzeit einen TZ-Job anstreben - notfalls bekommst Du ALG1 für die (maximal 30) Stunden, die Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Dein AG muß lediglich bescheinigen, daß er Dich aktuell TZ nicht beschäftigen kann - was er sicher gerne tut. Dann kannst Du immer noch schauen, wie es nach den drei Jahren weitergeht. Wenn es VZ sein muß: So viel Elternzeit einreichen, wie Ihr finanziell hinkommt (das Elterngeld wird in Summe nicht mehr, wenn man es über einen längeren Zeitraum bezieht), und am besten bald einen neuen Job suchen. Ansonsten gibt es eben ALG1 für den VZ-Job. So oder so: Du brauchst halt eine Betreuung, sobald Du wieder arbeiten mußt - auch dann, wenn Du nicht sofort was findest und erstmal ALG1 beziehst. Und ebenfalls so oder so: Spätestens drei Monate, bevor Du ALG1 beziehen willst, mußt Du Dich beim Arbeitsamt melden.
Felica
Ich würde 2 Jahre EZ einreichen. Um sicher zu gehen. Du darfst innerhalb der EZ bis zu 30 std die Woche arbeiten. Kannst also nachdem EG entweder bei deinem AG arbeiten, der dich wegen EZ nicht kündigen darf. Oder mit dessen Zustimmung woanders arbeiten. Warum ich das empfehle? Du weisst nicht ob du eine Kinderbetreuung bekommst. Ohne diese hast du aber keinen Anspruch auf ALG1 und müsstest damit auch für die Krankenversicherung eine Lösung finden wenn das EG durch ist. Bist du aber in EZ, wärst du über das EG hinaus beitragsfrei versichert. Kündigungsschutz wäre auch nicht zu vernachlässigen. Da man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen muss, sonst braucht man da OK des AG, der Rat mindestens 2 Jahre EZ einzureichen.
Strudelteigteilchen
Na ja, Felica, hier wird ja immer wieder betont, daß man ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Wenn ihr der Teilzeitjob finanziell nicht reicht, dann hat sie genau gar nix davon, daß sie innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten oder sogar ALG1 beziehen kann. Dann stört die Elternzeit sogar, denn dann wird sie Probleme bekommen, eine Vollzeitbetreuung zu bekommen. Deswegen meine Unterscheidung danach, wie viel sie nach dem Elterngeld arbeiten muß. Denn, wie heißt es immer so schön: Elternzeit muß man sich leisten können. Und wenn dann noch eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, daß sie nicht sofort einen Anschlußjob findet und sie erstmal ALG1 beziehen wird, muß sie es sich ja auch leisten können, nicht mal einen "echten" TZ-Lohn zu bekommen, sondern nur ALG1 auf Basis des TZ-Lohns, was ja nochmal weniger ist. (In München könnte man auch pokern: Ein Jahr Elternzeit melden, VZ-Betreuung ab dem ersten Geburtstag des Kindes beantragen - und dann die Stadt auf den VZ-Lohnausfall verklagen, wenn sie mir keinen VZ-Betreuungsplatz anbietet. Klar hat man das Risiko, daß doch ein VZ-Betreuungsplatz frei ist - dann muß man halt schauen, wie man weiter vorgeht - aber die Chance, dann bei vollem Lohn komplett weiter daheim bleiben zu können, ist nicht ganz klein. Die Tochter meines Cousins hat es genau so gemacht.)
Felica
Wenn der TZ-Job nicht reicht, dann reicht auch EG nicht. Ist doch eine Milchmädchenrechnung. Ich bekomme jetzt im EG ziemlich genau 50% von dem was ich sonst mit meinem Job habe. Einfach weil netto-brutto, das macht sich extrem bemerkbar. Selbst wenn ich nur 20 Std in der EZ arbeite habe ich schon das raus was ich an EG bekomme. Mit etwas Glück spart man sich dann sogar noch das Geld für die Betreuung wenn es anders lösbar ist. Bei uns ist die ja noch recht günstig, wären nur etwa 250 €. Das muss man dann auch erst einmal verdienen. Davon ab, es hindert einen doch niemand daran die EZ dann nicht zu verkürzen sollte man einen neuen Job finden. Einfach beim bisherigen AG kündigen, beim neuen in VZ anfangen. Dafür kann man die Zeit des EG-Bezuges gut nutzen. So wäre sie ab dem ersten Tag nach der EZ kündbar würde sie nur ein Jahr einreichen. Im blödesten Falle bekommt sie die dann auch am ersten Arbeitstag, hat noch für einen Monat Gehalt und dann ALG1 was etwa der EG-Höhe entsprechen würde. Gibt ja auch noch die Option mal prüfen zu lassen ob man das EG nicht doch splitten lassen kann und dann mittels Kindergeldzuschlag und Wohngeld es finanziell langt.
Felica
Den Platz einklagen und Verdienstverluste einklagen geht im übrigen auch wenn man direkt beim einreichen der EZ angibt das man plant nach einem Jahr in TZ einzusteigen. Damit hätte man in dem Falle was vorzulegen.
Strudelteigteilchen
SST ist das, wo man draufpinkelt. Ja, klar, EG ist auch nicht mehr, aber ein Jahr kann man mit Rücklagen und ohne Kosten für einen Betreuungsplatz vielleicht noch überbrücken - zwei dann u.U. nicht mehr. Und, wie ich schrieb: Wenn es dann nicht nur TZ-Lohn ist, sondern davon auch nur noch der 2/3 (also ALG1), dann ist es schon definitiv weniger als EG. Natürlich, wenn der TZ-Lohn reicht, kann man auch auf den TZ-Lohn von der Stadt mangels Kinderbetreuung pokern. Aber das ist doch auch wieder das gleiche Dilemma: Was, wenn der TZ-Lohn nicht reicht? Ich mag es nicht sehr, daß immer davon ausgegangen wird, daß die Frau ja eh nur "dazuverdient". Ich konnte es mir bei keinem meiner Kinder leisten, mehr als ein paar Monate auszusteigen, weil ich die Hauptverdienerin war. Ich war beide Male darauf angewiesen, daß ich zu dem von mir definierten Zeitpunkt - und der war berechnet anhand des Einkommens meines damaligen Mannes und unseren Rücklagen - mit dem VOLLEN Gehalt wieder einsteigen konnte. Nicht nur Elternzeit muß man sich leisten können, auch Teilzeitarbeit muß man sich leisten können. Denk mal drüber nach....
Felica
Sorry, eigentlich kommt deine Abkürzung schon als Wortvorschlag, aber autokorrektur ist mist.
Mein Eindruck, viele wissen icht das die EZ das Arbeiten nicht ausschließt. Weshalb viele meinen entweder EG oder VZ. Deshalb weise ich immer darauf hin. Zweiter Eindruck, oft ist denen nicht bewusst das man mit TZ auch in eine andere Stufe der Versteuerubg rutschen kann und sich deshalb die Abgaben extrem verringern können, weshalb der Unterschied zwischen TZ und VZ oft nicht so gross ist. Bei mir machen die 10 Std Unterschied glaube ich 200 € aus, wenn überhaupt.
Und wegen nur Zuverdienst, da bist du bei mir völlig falsch. In unserer Familie bin ich der Hauptverdiener
Strudelteigteilchen
Ich habe die Möglichkeit der TZ-Arbeit in EZ ja nicht unter den Teppich gekehrt. Sondern BEIDE Optionen aufgezeigt - und die jeweiligen Konsequenzen. Ich traue der Frau einfach mal zu, das selber berechnen und - aufgrund der Berechnungen - entscheiden zu können. Aber das allgegenwärtige "Melde erstmal zwei Jahre an, denn Du kannst ja TZ in EZ arbeiten!" impliziert ja, daß VZ gar nicht in Frage kommt - weder gewollt, noch gemußt. Ich wäre gearscht gewesen, wenn ich "erstmal" zwei Jahre angemeldet hätte. (Ich war die meiste Zeit nicht nur Haupt-, sondern Alleinverdienerin.)
Lena864
Ich danke euch für eure ganzen Antworten, gebe aber zu, dass ich echt nicht hinterher komme Vollzeit arbeiten ist keine Option, das „brauch“ ich auch nicht Mein Mann verdient nicht schlecht, das was uns halt jetzt auf die Füße fällt sind einfach Altlasten über die man in jüngeren Jahren nicht nachgedacht hat Aber schlecht geht es uns nicht Und ein Wohngeldbezug ist daher auch nicht möglich Mir ging es einzig und allein grad einfach mal darum, was mach ich, wenn das Kind nächstes Jahr im März keine Betreuung bekommen sollte und ich dann eigentlich wieder anfangen müsste zu arbeiten (bei uns geht der Kindergarten erst in der Regel ab 01.08. los, außer man hat viel Glück) Wenn ich 18 Monate beantrage : Würde ich denn 18 Monate Geld bekommen anteilig, oder kann ich es mir auch bis März auszahlen lassen und den Rest dann eben nichts mehr bekommen, aber ich wäre durch die Elternzeit noch versichert ?
mellomania
solange du ELTERNTELD bekommst bist du versichert. mit de elternzeit hat das nix zu tun. Alg erhälst du nur ,wenn du dem arbeitsmarkt mindestens 15 h pro woche zur verfügung stehst bzw sofort eine maßnahme ode einen job beginnen könntest. daher benötigst du, um alg zu erhalten, eine kinderbetreuung. hoffe ich habe es verständlich geschrieben :-). tz in ez geht natürlich auch.
Lena864
Ja, das habe ich verstanden Aber eine Frage habe ich doch noch dazu, angenommen ich reiche 3 Jahre EZ ein und ich könnte, da ich eine Betreuung habe, schon nach einem Jahr wieder TZ arbeiten gehe Muss ich das bei meinem jetzigen Arbeitgeber tun, da ich da ja auf dem Papier beschäftigt bin ?
Mitglied inaktiv
Kostenlos versichert bist du auch in reiner Elternzeit, also auch kein Elterngeld mehr beziehst. Du hast ja ein Arbeitsverhältnis. Ja erstmal musst du Teilzeit in ez bei deinem AG arbeiten. Wenn er das nicht ermöglichen will oder kann, kannst du woanders arbeiten. Es ist aber zustimmungspflichtig. Wobei wenn er dir teilzeit nicht gewährt, kann er es schlecht verbieten.
mellomania
nein. du musst nicht bei deinem AG arbeiten. du kannst dir eine andre arbeitsstelle für die tz suchen, ABER dein AG MUSS das vorher genehmigen! wenn er ablehnt, muss ER dir tz anbieten. und die tz sollte auf die ez befristet sein. auch beim andren AG
mellomania
MUSS man tatsächlich beim eigenen AG tz arbeiten? ich hätte das können, wollte aber nicht (wegen fahrerei) und hab dann woanders nach genehmigung angefangen. dass man beim eigenen muss, ist mir nicht bekannt. hast du eine grundlage hierfür? oder war mein AG einfach nur kulant?
Felica
Nein man muss nicht. Man kann.
Mitglied inaktiv
Ja stimmt.... Man kann beim gleichen AG Teilzeit arbeiten. Er muss aber zustimmen wenn man woanders arbeiten will während der TZ Aber theoretische Frage.... Was ist wenn der eigentliche AG eine Teilzeitstelle hat? Muss man da?
mellomania
er hätte tz gehabt für mich aber die fahrerei war mir zuviel daher hab ich was im wohnort drei minuten von zuhause gefunden. er hat zugestimmt, ich hab nach der probezeit dort dann gekündigt. mich würde mal eine gesetzesgrundlage interessieren die das beantwortet ob man muss, wenn der eigene AG eine tz stelle hätte...
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