Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos nach Elternzeit......

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslos nach Elternzeit......

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Sehr geehrte Frau Bader.... ich war ab dem 15.02.2005 arbeitslos.Bin ab dem 08.06.2005 in Mutterschutz gegangen und bis dato im Erziehungsurlaub, welcher am 01.10.2009 endet. Habe meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nicht ausgeschöpft. Steht mir der Restanspruch nach der Elterneit zu? Habe mal gelesen, das der Restanspruch nach 4 Jahren verfällt. Ist das auch bei Elternzeit so? Bedanke mich für Ihre Antwort bereits im Vorraus. Nicole Bolz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, kann man auch noch danach nehmen - wenn die Ez aber läünger als 2 J. dauert, wird die höhe fiktiv berechnet Liebe Grüsse, NB


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