Mitglied inaktiv
Hallo, unsere Kleine wird Mitte Oktober 3 Jahre alt. Der Geburtstermin für das 2. Kind ist Mitte Februar. Eigentlich müsste ich mit dem 3. Geburtstag des ersten Kindes wieder Mitte Oktober beginnen zu arbeiten und könnte dann bereits Anfang Januar, also 6 Wochen vor der Geburt des 2. Kindes wieder aufhören, weil dort der Mutterschutz beginnt. Hat jemand einen ähnlichen Abstand zwischen 2 Kindern? Was macht man da? Fängt man dort wieder an zu arbeiten oder nimmt man Urlaub (ich habe noch so viel) oder läßt man sich krankschreiben? Kündigt man sogar? Ich weiß nicht, was tun.... Danke für die Antworten Beauschi
Hallo, da muss man verschiedene Dinge trennen: 1. Haben Sie den EU voll ausgenutzt? Wenn nein, versuchen Sie den AG davon zu überzeugen, dass er einer Verlängerung zustimmt-das wäre der beste Weg 2. Der Gang zum Arbeitsamt ist nicht unproblematisch. Grds. ist man nämlich erst einmal 12 Wo. gesperrt, wenn man selber kündigt. Evtl. kommt das AA zu dem Ergebnis, dass bei Ihnen eine Ausnahme vorliegt und die Kündigung ok war. Ich halte das für recht wahrscheinlich, aber sicher sein kann man das nicht. Desweiteren stellt sich das erhebliche Problem, dass nur der Arbeitslosengeld (+beitrasgsfreie KK) bekommt, der dem Arberitsmarkt zur Verfügung steht. Das heißt, dass das AA u.U. eine Bescheinigung von Ihnen verlangt, wer in der Zeit der gesuchten Arbeitszeit auf das Kind aufpasst. Es gab schon einige mit nicht kindergartenreifen Kindern, die kein Arbeitslosengeld erhalten haben. Ausserdem bekommt man nur ein Jahr lang Arbeitslosengeld, danach muss man bedürftig sein. 3. Wenn Sie nebenher noch einen 630er haben, hilft das nicht weiter. Bei diesem zahlt der AG zwar pauschal Krankenkassenbeiträge, Sie haben daraus aber keinen Anspruch auf Leistung. Es kann eher passsiere, dass Ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt/ gestrichen würde, wenn Sie denn welches bekommen. 4. Nach dem gesagten bleiben zwei weitere Wege: die Zwischenzeit arbeiten (dann kann man auch in EU gehen) oder die KK selber zahlen, wenn man sich nicht familienversichern kann. 5. DEr Urlaubsanspruch wird ja nicht reichen, wäre sonst aber eine gute Lösung. Gruss, NB
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