D.I.
Hallo, ich bitte in folgender Situation um Rat: Ich habe meinen alten AV bereits gekündigt und erhalte in den nächsten Tagen (hoffentlich) meinen neuen AV. Unerwartet bin ich nun plötzlich schwanger, was nicht geplant war und an ein kleines Wunder grenzt. Meine Fragen: 1) Greift mit Unterzeichnung des AV der Kündigungsschutz oder muss ich erst tatsächlich arbeiten gegangen sein? Wann muss ich die SS melden? Kann der neue AG mich noch "loswerden", wenn ich die SS jetzt bzw nach AV-Unterzeichnung melde? Denn das ist in diesen ohnehin schon sehr angespannten Zeiten eine große Sorge für unsere kleine Familie. 2) Ich erhalte mit Bekanntgabe der SS ein BV. Was liegt dem dann als Gehaltsabrechnung zugrunde, wenn ich theoretisch keinen Tag im neuen Unternehmen gearbeitet habe? Ich danke Ihnen
Hallo, 1. Mit Unterzeichnung 2. Der Arbeitsvertrag Bis zur Unterzeichnung besser den Mund halten! Liebe Grüße NB
mellomania
sobald du die schwangerschaft bekannt gibst, greift der kündigungsschutz. eine eventuelle probezeit gilt als bestanden. wer stellt ein bv aus? das müsstest du ja bereits jetzt haben wenn du aktuell noch arbeitest...
D.I.
Ich habe den alten AV selbst gekündigt. Zwar war ich zu der Zeit bereits schwanger, wusste davon allerdings nichts. Die Kündigung ist somit rechtskräftig... Bis zum Ende des AV bin ich krank geschrieben bzw. vom AG "frei" gestellt... Über die SS habe ich den alten AG auch nicht mehr informiert. Habe es ja selbst erst erfahren
mellomania
wer stellt das bv aus?
D.I.
Der AG stellt das BV aus..
mellomania
hmm..abwarten. du teist die schwangerschaft mit und er MUSS zuerst sehen, ob er (das erfährt er durch eine vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung) ersatztätigkeiten für dich hat, sollte er deinen arbeitsplatz nicht sicher gestalten können. er wird ein sehr großes berechtigtes interesse daran haben, dass du arbeitest. erst wenn alles nicht geht, keine ersatzarbeit (die mit deiner qualifikation im übrigen nicht unbedingt was zu tun haben muss, du aber nicht ablehnen kannst) DANN stellt er ein bv aus. ersatzarbeit kann auch telefondienst, ablage, bestellungen etc sein, falls dein arbeitsplatz überhaupt gefärdend ist. verlasse dich nicht drauf. woher weißt du dass du ein bv bekommen solltest und der AG keine anderen möglichkeiten hat?
Dreikindmama
Darf ich fragen, was du beruflich machst? Es kann ja auch sein, dass dich dein neuer Arbeitgeber auf einen schwangerschaftsfreundlichen Arbeitsplatz umsetzt. Gruß Sylvia
D.I.
Das BV steht außer Frage.
In meinem Berufsfeld ist es üblich.
Es war bei meinem ersten Kind auch so...
Meine Frage bzw. Angst war ja auch eher, wann ich es dem neuen AG mitteilen kann, ohne dass das neue Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Ich habe den neuen Job ja noch nicht angetreten.
Und das kam jetzt alles so plötzlich. Dann noch die vorherige Kündigung und nicht zuletzt ja die aktuelle Gesamtsituation in Deutschland.
Strudelteigteilchen
Kann man sich mal auf die Frage konzentrieren und dieses ewige BV-Beurteilen unterlassen? Also: Der Arbeitsvertrag gilt ab Unterschrift. Schwanger bist Du unkündbar, die Probezeit hat deswegen für Dich keine Relevanz. Wann Du den AG unterrichtest steht in Deinem Ermessen. Wenn Dein Job die Schwangerschaft gefährdet, solltest Du ihn vor dem ersten Arbeitstag unterrichten, damit er entsprechend reagieren kann. Wenn der AG ein BV ausspricht - und das darf er selber beurteilen, ohne jemanden aus dem Forum zu fragen - bekommst Du das, was Du ohne BV bekommen hättest. Dafür mußt Du keinen einzigen Tag gearbeitet haben. Dennoch: Erwarte keine Begeisterungsausbrüche vom AG.
D.I.
Danke. Genau das war die Info, um die ich bebeten hatte.
Ja ich weiß, wie ungünstig die Lage auch für den AG ist. Ich hätte auch heulen können, als ich es erfahren habe. Zum einen vor Freude und Erstaunen und zum anderen, weil ich mich auf den neuen Job wirklich gefreut habe. Sonst hätte ich kaum gekündigt... Aber wie das mit Plänen so ist.
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