Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld

Frage: Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld

NadineZ.

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Hallo Frau Bader, ich war bis April 2017 Teilzeit in einer Arztpraxis als MFA tätig, bin dann in Mutterschutz und habe im Mai 2017 entbunden! Ich habe Elterngeld Plus und habe direkt nach dem Mutterschutz wieder auf 450€ Basis zu arbeiten begonnen, bin aber für 2 Jahre in Elternzeit was meine Teilzeittätigkeit angeht, nun bin ich letztes Jahr im Juni 2018 in Elternzeit erneut schwanger geworden und bin Ende Januar 2019 in den neuen Mutterschutz gegangen und habe im März entbunden! Ich habe meine Elterzeit fristgerecht und schriftlich beendet! Ist es nun so das mir der Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld in etwa wie 2017 zusteht als ich Teilzeit gearbeitet habe? Ich habe nämlich nichts von meinem Arbeitgeber bekommen und bin seit Wochen in Gesprächen mit dem Chef und dem Steuerbüro das der Arbeitgeberanteil falsch berechnet wurde! Gibt es so etwas wie einen Paragraph dazu wo man das nachlesen könnte? Entschuldigung für den langen Text! Viele Grüße und ich hoffe sehr das sie mir helfen können!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beenden die EZ und der alte Vertrag lebt wieder auf (der Hauptvertrag). Danach bekommen Sie MG-Zuschuss. Das steht so in § 20 MuschG iVm § 16 Abs. 3 BEEG Liebe Grüße NB


Felica

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TZ-Gehalt wenn dieser Vertrag noch besteht und nur wegen EZ geruht hat.


NadineZ.

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Felicia, vielen Dank für deine Antwort! Aber es muss dazu doch eine Rechtsgrundlage geben, oder?


drosera

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Hi, Welcher Punkt ist denn mit dem AG/seinem Steuerberater strittig? A) dass die Elternzeit beendet wurde zum Beginn des Mutterschutzes? BEEG Paragraph 16 B) dass der Teilzeitvertrag besteht? C) dass bei einem bestehenden aktiven Arbeitsvertrag der AG-Anteil des Mutterschaftsgelds zu tragen ist?


NadineZ.

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Drosera, mein Arbeitgeber kümmert sich da gar nicht drum, ich sollte selbst in seinem Steuerbüro anrufen und des klären aber diese Frau hat leider überhaupt gar keine Ahnung, ich verstehe auch nicht was daran so schwer zu kapieren ist!


drosera

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Hi, Also zu c) das ist MuschG Paragraph 20. Ich finde das merkwürdig, dass ein Steuerberater dafür zuständig sein soll. Eigentlich macht so etwas die Lohnbuchhaltung. Dein AG ist wohl recht klein. Das Geld steht dir aber vom AG zu und nicht von seinem Steuerbüro. Willst du nach dem 2. Kind zu ihm zurück, brauchst du noch ein Zeugnis - bist du an einem guten Verhältnis interessiert? Dann wirst du den beiden das wohl vorkauen müssen. Dir steht das Geld zu, leider gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein Zahlungsziel.


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