NadineZ.
Hallo Frau Bader, ich war bis April 2017 Teilzeit in einer Arztpraxis als MFA tätig, bin dann in Mutterschutz und habe im Mai 2017 entbunden! Ich habe Elterngeld Plus und habe direkt nach dem Mutterschutz wieder auf 450€ Basis zu arbeiten begonnen, bin aber für 2 Jahre in Elternzeit was meine Teilzeittätigkeit angeht, nun bin ich letztes Jahr im Juni 2018 in Elternzeit erneut schwanger geworden und bin Ende Januar 2019 in den neuen Mutterschutz gegangen und habe im März entbunden! Ich habe meine Elterzeit fristgerecht und schriftlich beendet! Ist es nun so das mir der Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld in etwa wie 2017 zusteht als ich Teilzeit gearbeitet habe? Ich habe nämlich nichts von meinem Arbeitgeber bekommen und bin seit Wochen in Gesprächen mit dem Chef und dem Steuerbüro das der Arbeitgeberanteil falsch berechnet wurde! Gibt es so etwas wie einen Paragraph dazu wo man das nachlesen könnte? Entschuldigung für den langen Text! Viele Grüße und ich hoffe sehr das sie mir helfen können!
Hallo, Sie beenden die EZ und der alte Vertrag lebt wieder auf (der Hauptvertrag). Danach bekommen Sie MG-Zuschuss. Das steht so in § 20 MuschG iVm § 16 Abs. 3 BEEG Liebe Grüße NB
Felica
TZ-Gehalt wenn dieser Vertrag noch besteht und nur wegen EZ geruht hat.
NadineZ.
Felicia, vielen Dank für deine Antwort! Aber es muss dazu doch eine Rechtsgrundlage geben, oder?
drosera
Hi, Welcher Punkt ist denn mit dem AG/seinem Steuerberater strittig? A) dass die Elternzeit beendet wurde zum Beginn des Mutterschutzes? BEEG Paragraph 16 B) dass der Teilzeitvertrag besteht? C) dass bei einem bestehenden aktiven Arbeitsvertrag der AG-Anteil des Mutterschaftsgelds zu tragen ist?
NadineZ.
Drosera, mein Arbeitgeber kümmert sich da gar nicht drum, ich sollte selbst in seinem Steuerbüro anrufen und des klären aber diese Frau hat leider überhaupt gar keine Ahnung, ich verstehe auch nicht was daran so schwer zu kapieren ist!
drosera
Hi, Also zu c) das ist MuschG Paragraph 20. Ich finde das merkwürdig, dass ein Steuerberater dafür zuständig sein soll. Eigentlich macht so etwas die Lohnbuchhaltung. Dein AG ist wohl recht klein. Das Geld steht dir aber vom AG zu und nicht von seinem Steuerbüro. Willst du nach dem 2. Kind zu ihm zurück, brauchst du noch ein Zeugnis - bist du an einem guten Verhältnis interessiert? Dann wirst du den beiden das wohl vorkauen müssen. Dir steht das Geld zu, leider gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein Zahlungsziel.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang