JaSch
Guten Tag Frau Bader, nach meiner geplanten Elternzeit von zwei Jahren habe ich diese wegen der fehlenden Betreuung meiner beiden Kinder (6 und 2 Jahre) um weitere 6 Monate verlängert. Dies wurde mir auch vom Arbeitgeber genehmigt. Am 01.04.2017 wollte ich in Teilzeit wieder beginnen. Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich die Elternzeit nochmals verlängere, da eine Fusion mit einer anderen Firma läuft und für viele Arbeitnehmer Veränderungen anstehen. Grundsätzlich habe ich nichts dagegen. Allerdings möchte ich schon im Antrag, den ich ja stellen soll, einen Vermerk einsetzen, dass diese Verlängerung von meinem Arbeitgeber gewünscht wird. Wie sollte dieser Vermerkt am Besten lauten? Oder müsste mein Arbeitgeber mir ein Schreiben mit diesem Wunsch zukommen lassen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mitglied inaktiv
Was soll Dir dieser Vermerk nützen? Was erhoffst Du Dir davon? Achte lieber darauf, dass es kein Änderungsvertrag wird!
malini
Mal blöd gefragt: hätte sie im Zuge der Elternzeitverlängerung nicht den Vorteil des Kündigungsschutzes bei der Fusion?
desireekk
Du musst das gar nicht beantragen, man kann einfach nur "auf Wunsch des AG" vereinbaren dass die EZ verlängert wird. Gruss D
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