Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was tun wenn Arbeitgeber EZ Verlängerung mit Kündigungsempfehlung beantwortet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was tun wenn Arbeitgeber EZ Verlängerung mit Kündigungsempfehlung beantwortet?

jan2

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Hallo Frau Bader, angenommen mein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit würde schriftlich Abgelehnt, die Gründe würde man mir bei bedarf gerne ausführlich in einem Gespräch mitteilen. Im Gespräch würde dann gesagt, "die Stelle sein nicht Familien freundlich", "Teilzeit sei unklug, da die Arbeit die selbe bliebe und man einen riesen Berg vor sich her schübe" und " nicht falsch verstehen, aber es sein besser ich würde kündigen, so ein rumgeiere kann man nicht akzeptieren" (rumgeiere Bezug zu EZ). Die Tonlage würde im Gesprächsverlauf lauter, ich hätte den Eindruck man will Druck auf mich ausüben. Und zu guter Letzt der Satz, "ich solle noch mal nachdenken und meine Entscheidung mitteilen." (gemeint sei: Familie oder Job in Vollzeit und keine weitere EZ). Was mache ich nun? Hätte ein solcher AG seine Pflichten verletzt oder gar gegen Rechte verstoßen? Im übrigen sei der AG regelmäßig als Familien-freundlicher AG prämiert worden! Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Anspruch auf Verlängerung haben Sie, wenn Sie, ab Geburt, zwei Jahre beantragt haben. Liebe Grüße NB


malini

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Wie lange hattest du EZ beantragt? Ist es ein großer AG?


jan2

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Innerhalb der ersten 2 Jahre waren es insgesamt 22 Monate. Das 3. Jahr vollständig (vom 2. bis 3. Geburtstag)


ALF0709

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Du kannst von Glück reden, dass dein AG dir deine Elternzeit schon auf 3 Jahre verlängert hat. Da du keine vollen 2 Jahre genommen hast, sondern nur 22 Monate, hätte er die Verlängerung ablehnen können. Elternzeit beträgt 3 Jahre. Du müsstest jetzt unbezahlten Urlaub einreichen oder eben kündigen oder eben deinen Vollzeitjob wieder aufnehmen oder Teilzeit beantragen und sehen was er sagt und ggf. dagegen klagen. Elternzeit sind nur 3 Jahre, mehr nicht.


mellomania

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aber natürlich hatte sie die ersten beiden jahre komplett. sie hat 22 monate genommen weil die ersten beiden monate mutterschutz sind. danach hatte sie gleich das 3. jahr beantragt. daher war die verlängerung shcon ok, aber weiter gehts halt nicht. mehr elternzeit hat sie nicht. aber die ersten beiden jahre sind doch ok, woran willst du sehen, dass sie weniger genommen hat? sie hätte dann doch eine lücke von 2 monaten gehaben, lies mal, sie sagt das dritte jahr vom 2. auf den 3. geburtstag am stück. stimmt schon. bei uns beginnt die elternzeit auch nach dem mutterschutz, das ist von firma zu fima unterschiedlich wie das gewertet wird.


ALF0709

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Das ist der kleine, aber feine Unterschied. Sie schreibt selbst, dass sie erst 22 Monate Elternzeit genommen hat und dann nochmal bis zum 3. Geburtstag. Also sind die 3 Jahre um. Elternzeit zählt definitiv ab Geburt.


ALF0709

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und damit hat sich die Frage nach dem MuSchu erledigt. Er wird nach dem MuSchu seiner Frau 22 Monate Elternzeit genommen und dann um 1 Jahr verlängert haben.


mellomania

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bei uns zählt die elternzeit ab einen tag nach der geburt. die ersten beiden monate werden still mitgerechnet. wenn eine frau daher 22 monate elternzeit beantrag ab einen tag nach dem ende des mutterschutzes geht dies bis einen tag vor dem ersten geburtstag des kindes. sorry, ich verfüge das jeden tag! und mein arbeitgeber ist das land baden-württemberg. es ist überall anders. bei uns werden aber nicht die monate an sich beantragt, sondern das ende der elternzeit muss datumsmäßig angegeben sein. daraus sind dann die beantragten monate ersichtlich.


Mitglied inaktiv

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Wie war das mit Personalrecht. Theoretisch beginnt die Elternzeit erst nach der Mutterschutzfrist aber § 15 Abs. 2 Satz 3 BEEG regelt die Anrechnung. Die Elternzeit wird also "ab dem Tag der Geburt berechnet". Es handelt sich um eine Beginnfrist nach §187 Abs. 2 BGB... Die Geburt ist zwar ein Ereignis, wird aber nicht mit der Ereignisfrist berechnet. Aber wieder schön zu lesen, wie das so läuft... Einen Tag nach der Geburt beginnt definitiv keine EZ zu laufen! http://trabhardt-arbeitsrecht.de/elternzeit-dauer-kuendigung/


Mitglied inaktiv

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Liebe Mellomania, "Ich verfüge das jeden Tag so." Jetzt erst gelesen. Dann erlerne bitte das kleine 1 x 1 im Verwaltungsrecht. Hier geht's doch nicht um Falschberatung sondern mangelhafte Grundlagenkenntnisse. Man kann sich mal vermachen aber Dir fehlen klassische Basics. Man kann sich einprägen, dass Fristende immer ein Tag vor dem Geburtstag 24:00 Uhr ist aber zu ner Fristberechnung gehört einfach mehr, logischerweise beginnt man mit dem Fristbeginn...und den hast Du total versemmelt. Ereignisfrist: z.B. Widerspruchsfrist Tag des Ereignisses wird nicht mit berechnet, Frist beginnt am Folgetag. Beginnfrist: z.B. Lebensalter, Elternzeit Tag des Ereignisses zählt mit bei der Berechnung. Beste Grüße


mellomania

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ich muss mich von dir nicht belehren lassen. das wird seit jahren hier so gemacht. punkt. die elternzeitverfügung enthält einen tabelle, auf der der beginn der elternzeit bzw. des nächsten beschäftigungsverhältnisses sichbar ist. vom rp ausgegeben. nur weil du das anders siehst, ist es nicht so. unsere elternzeit für alle personen, die unseren betreuten kreis betreffen in BW, beginnen einen tag NACH dem mutterschutz. ich habe meine kenntnisse. das hat mit falschberatung nix zu tun. bei meinem alten arbeitgeber war es genauso. komisch, oder? und das war freie marktwirtschaft, wenn du es genau wissen willst. die ersten beiden monate, werden still gerechnet, verfügt wird so wie beschrieben. lass es einfach gut sein. ja? danke


Mitglied inaktiv

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Ich lass nichts gut sein, man merkt das Du null Ahnung hast von dem was Du schreibst. Tabelle lesen bedeutet halt nicht auch verstehen ;-) Fristen werden bundesweit gleich berechnet! Moniert habe ich den Satz: Die EZ beginnt am Tag nach der Geburt.


mellomania

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mit beginn der elternzeit einen tag nach ende mutterschut vor vielen jahren so festgelegt. ich habe mir diese kenntnisse, wie alle andren mitarbeiter bei uns und in den andren ämtern auch, direkt vom KM geben lassen. daher ist das so. und war, wie ich schon sagte, bei meinem alten arbeitgeber, freie marktwirtschaft, auch so. die tabelle lese ich nicht, ich erstelle sie. auch diese ist vom KM. es wird der errechnete termin, der tatsächliche termin und eine eventuelle frühgeburt (mit bescheinigung) bzw. mehrlingsgeburt eingetragen. udn tadaaa, der beginn der elternzeit ausgespuckt! so! und die tabelle hat formeln, die vom tadaaaaa KM festgelegt sind, die ich gar nicht ändern KANN. daher ruhe. danke


Mitglied inaktiv

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Du erfasst inhaltlich nicht einmal worum es geht... Naja ;-) bis zum nächsten Mal.


mellomania

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alles perfekt weißt etcpp. lies meine antworten. es war unten nie die rede davon, dass sie oder er zwei monate gearbeitet hat. sondern 22 monate elternzeit. bei uns, tadaaaaaa wär das eben genau bis einen tag vor dem 1. geb, obwohl wir eben drum keine monatsangaben akzeptieren sondern DATUM ENDE. und das ist, tadaaa bei 22 monaten, wenn die ersten beiden als MUSCHU gelten wie oben. ich verstehe inhaltlich schon, nur wenn die infos nicht genau sind, dann kann jeder reininterpretieren, was er möchte, bis eben die info mit zwei monaten gearbeitet, kommt. glaub mir, ich und meine andren vielen vielen kollegen machen das schon richtig.


ALF0709

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Das interessiert hier niemanden. ich habe auch nirgends gelesen, dass jan2 in BaWü wohnt. Also wen interessiert das wie du das berechnest? Im Allgemeinen und bei allen anderen beginnt die Elternzeit mit der Geburt. Punkt.


Mitglied inaktiv

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Mir geht es nicht um den Fall sondern um deine Aussage, dass der EZ Zeitraum am Tag NACH der Geburt beginnt. Es ist aber keine Ereignisfrist sondern eine Beginnfrist! Letzter Versuch: Wir sind uns einig. EZ beginnt bei Frauen die tatsächlich ein Kind geboren haben erst nach Mutterschutz. Wir sind uns auch einig. Mutterschutzzeit wird gemäß §15 Abs. 2 S. 3 BEEG angerechnet. Jetzt gehen wir aber davon aus, es ist ein Mann, bedeutet keine Mutterschutzfrist. Er möchte gern wissen, von wann bis wann (Zeitraum) seine 3 Jahre gehen. Fristbeginn: Tag der Geburt §187 Abs. 2 BGB 00:00 Uhr... "Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. " Fristende §188 Abs.2 Alt. 2 BGB Tag vor Geburtstag 24:00 Uhr. "...im Falle des §187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages...welcher dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Der Zeitraum gilt ab dem Tag der Geburt! Sonst wäre nämlich Fristende nicht der Tag vor dem 3. Geburtstag 24:00 Uhr sondern der Geburtstagstag 24:00 Uhr ;-) Euer Ergebnis ist schon richtig, Dein einer Satz war nur fehlerhaft und leider bist Du ja auch noch davon überzeugt diesbezüglich im Recht zu sein *kopfschüttel*. Es reicht ja zu googeln und überall steht, dass der Tag der Geburt mit zählt. https://www.smart-rechner.de/elternzeit/rechner.php Natürlich darf man dennoch vom 23 Lebenstag bis zum 56 Lebenstag des Kindes EZ nehmen aber darum ging es nicht, es ging um ne klassische Berechnung der möglichen 3 Jahre. Gute Nacht.


mellomania

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ihr habt recht, ich mach alles falsch. gut is.


Dojii

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Wenn man bspw. 3 Jahre ab Geburt nimmt (inkl. Mutterschutz), dann endet die Elternzeit einen Tag vor dem dritten Geburtstag (nicht danach!) und man muss am dritten Geburtstag wieder arbeiten. So ist das nun mal gesetzlich geregelt, da hat Hubbeldubbel recht. Genauso vertritt es auch meine vorgesetzte Stelle, die Bezirksregierung in Münster, die für Elterngeld- und Elternzeitregelungen in ganz NRW verantwortlich ist. Und das kann auch nicht von Firma zu Firma unterschiedlich geregelt werden, das ist gesetzlich so festgeschrieben. Ob ein Arbeitgeber das anders sieht und das ganze mit eigenen Tabellen macht spielt doch keine Rolle. Und das Argument "Das haben wir schon immer so gemacht" kann auch einfach bedeuten, dass man es "schon immer" falsch gemacht hat. Wäre nicht das erste Mal, das sowas passiert.


SumSum076

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Sehe es wie ALF0709, Hubbeldubbel und Dojii. Elternzeit zählt ab Geburt, egal wie es jemand aus BaWü schon immer so gemacht hat. Zu Jan2: Ich vermute, dass du im Konjunktiv geschrieben hast, weil dies in anderen Foren zu gewünscht ist. ....angenommen...würde schriftlich abgelehnt..usw. Die Frage ist wirklich wie die Elternzeiten bisher waren. Es macht einen Unterschied, ob die 22 Monate EZ den MuSchu inkludieren oder nicht. Dann ist wichtig, möchtest du nun das "dritte Jahr" beanspruchen oder Elternzeit über 3 Jahre hinaus. Für das Gespräch mit dem AG...ich hoffe, du hattest einen Zeugen oder hat mindestens ein Gedächtnisprotokoll angelegt. Bei einer Verlängerung nach § 16 Absatz 3 BEEG hat der AG die dringenden betrieblichen Gründen schriftlich mitzuteilen und nicht in einem Gespräch. Das ist der einzige "Verstoß". Gegen die Prämierung "familienfreundlich" zu handeln, ist kein "Verstoß" - leider nur unschön und vielleicht eine Sache für den Betriebsrat oder die Gewerkschaft. Was kannst du nun machen? Kommt darauf an, was du willst und wie du deine Chancen im Betrieb siehst (oder die in anderen Jobs). Sieht alles für dich schlecht aus und du brauchst den Job, dann gib klein bei! Das ist der Weg des geringsten Widerstandes. Du kannst aber auch versuchen, deinen Wunsch nach Verlängerung (wenn innerhalb von 3 Jahren) schriftlich zu wiederholen. Aus dem Gespräch konntest du ja keine dringenden betrieblichen Gründe erkennen und eine Verlängerung findest du unproblematisch, weil.....(hier gute, positive Argumente aufzählen). Wenn du aus dem Gespräch die echten Bedenken mit guten Argumenten auflösen kannst, führ sie auf! (zB Kind wird immer krank sein: du bist dir der Verantwortung als Arbeitnehmer bewusst, also hast du den Fall Kind krank bedacht und Lösungen in Petto.) Ich sehe übrigens noch einen Unterschied, ob es sich bei der Verlängerung um eine innerhalb der ersten 2 Jahre handelt oder um Elternzeit nach dem 2-Jahreszeitraum. Schließlich heißt es doch immer: "Bei Erstanmeldung für den 2-Jahres-Zeitraum festlegen." Nimmt man darin weniger, dann kann der AG davon ausgehen, dass innerhalb der 2 Jahre keine weitere Elternzeit genommen werden soll. Gelten da für das 3. Jahr nicht wieder andere Regeln? Bin auf die Antwort von Frau Bader gespannt. Darüber hinaus finde ich, von den ewigen Fragen zu den BV abgesehen, dass es hier doch darum geht, (meist) Frauen zu beraten. Ich würde mir wünschen, statt von "Glück, dass dein AG zugestimmt hat" zu reden, Hilfestellung im rechtlich korrekten Rahmen zu geben. Wer hilft uns schon weiter, wenn nicht wir? Gruß Sabine


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