Arbeitgeber will Teilzeit verweigern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber will Teilzeit verweigern

Meine Elternzeit endet am 15.07.04. Danach würde ich gerne wieder bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit arbeiten gehen.(Ich erfülle auch die Voraussetzungen, Betrieb hat mehr als 15 Mitarbeiter und ich arbeite schon seit 6 Jahren dort). Gestern habe ich bei meinem Chef nachgefragt, wie es nach meiner Elternzeit dann weitergehen könnte, ich fiel aus allen Wolken, als er mir mitteilte, daß ich leider zu spät wäre, ich hätte ihm den Wunsch,Teilzeit zu arbeiten 3 Monate vorher schriftlich mitteilen müssen, jetzt sind es tatsächlich nur noch knapp 2 1/2 Monate bis zum Ende der Elternzeit, jetzt habe ich in diesem Forum gelesen, daß es auch noch 8 Wochen vorher reicht, dem Arbeitgeber den Wunsch auf Teilzeitarbeit schriftlich mitzuteilen. Stimmt das, oder habe ich alle Ansprüche verloren ?

Mitglied inaktiv - 04.05.2004, 07:14



Antwort auf: Arbeitgeber will Teilzeit verweigern

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2004



Antwort auf: Arbeitgeber will Teilzeit verweigern

Lass Dich nicht kirre machen. Antrag schnellstens einreichen, schlimmstenfalls muss Du die "verschusselten" zwei Wochen Vollzeit arbeiten und dann erst Teilzeit, so er Deinem Wunsch entspricht. Nach der EZ gilt ja Dein alter Vertrag. Kündigen kann er im Moment eh nicht. Gruß, noch ´ne Mami

Mitglied inaktiv - 04.05.2004, 10:49



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