Ghiradeli
Hallo Frau Bader, Ich bin seit 01/2017 in Elternzeit und habe bereits vor Beginn des Mutterschutz (11/2016) eine E-Mail an die Personalleitung zwecks Zwischenzeugnis geschrieben. Die E-Mail hab ich auch noch mal im Dezember 2017 weitergeleitet mit dem Hinweis, dass ich immer noch ein Zwischenzeugnis haben möchte. Nun ich habe bisher noch kein Zwischenzeugnis erhalten, bei Nachfrage werde ich immer vertröstet...es liegt ja sie viel Arbeit auf dem Schreibtisch etc. Ich habe noch bis 01/2019 Elternzeit. Ob ich zum Arbeitgeber wieder zurück gehen werde, muss ich mir noch mal gut überlegen... Was kann ich tun damit ich mein Zwischenzeugnis bekomme, gerade wenn ich mit dann doch anderweitig bewerben möchte wäre es relevant. Telefonisch nachfragen bringt ja auch nichts bei den Personalern. Soll ich ein Schreiben mit einer Frist aufsetzen? (Ich bin mir sicher auch dies wird ignoriert..!) Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Beste Grüße Johanna
Hallo, setzen Sie eine Frist u verweisen Sie auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30.08.2007, Az 10 Sa. 482/07. Im schlimmsten Fall bleibt die Klage Liebe Grüße NB
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