Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gearbeite hab ich dort seit vielen Jahren, da es aber meine Eltern sind musste ich mich bis zu einer gewissen Stundenzahl nicht anmelden. Als ich Schwanger wurde habe ich mich dann doch angemeldet, das war im April 09, im September 09 ging ich dann in Mutterschutz und habe mir 3 Jahre Elternzeit genommen, der kleine ist jetzt 10 Monate alt. Meie Eltern werden im November ihr Restaurant schließen, dann ist der kleine grad 1 Jahr alt, das heißt das ich im Oktober das letzte Elterngeld bekomme. Die Krankenversicherung besteht nur solange ich Elterngeld bekomme, danach müsste ich entweder selber Zahlen oder mich Arbeitslos melden, so wurde es mir von der Krankenkasse zumindest gesagt. Können Sie mir sagen was ich denn jetzt machen muss? Was steht mir dann zu? Arbeitslosengeld oder Harz4 oder nichts da ich nur so kurz angemeldet war? Ichhabe vorher niergends gearbeitet, bin gleich nach der Schule zu meinen Eltern ins Restaurant und habe wie gesagt dort jahrelang gearbeitet ohne angemeldet zu sein. Das heißt die Arbeitsagentur denk ich habe nur 5Monaten in meinen 24jährigen Leben gearbeitet. Oh jeh, so viel gearbeitet und dann sowas. .. Vielen dank für Ihre Hilfe Evi
Hallo, wenn Sie weiter zuhause bleiben wollen, stehen Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung u bekommen höchstens Hartz IV. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
der vater des kindes ist dir zu unterhalt verpflichtet. ich würde mich geschlossen halten, was deine arbeit in dem elterlichen restaurant anbelangt, sonst seid ihr wegen steuerhinterziehung dran. und das ist kein kavaliersdelikt.
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