Mitglied inaktiv
also ich habe eine wichtige frage ich bin krankenschwesetr und arbeite in einem altenheim! so ich habe auch vom hau die INFORMATION FÜR WERDEND MÜTTER erhalten das ist ein formular das das haus selber entworfen hat. darin steht das ich zwischen 20-6 uhr nicht beschäftigt werden darf (komme nie pünktlich raus) ich keins schweren lasten heben darf reg 5 oder selten 10 kg und da steht bei das ich keine bewohner umbetten soll als ich fragte ob das heiß das ich die schweren leute nicht lagern soll (allein) sagte man mir nein ubetten würde bedeuten das ich den bew. nich allein oder mit jemanden von einem bett in ein anderes hebe! oder von rollstuhl in bett usw! desweiteren steht dort das ich nicht mehr spritzen darf und keine infusionen anhängen! allerdings ist nicht immer ein anderer EXaminierter mitarbeiter da! und da wurde gesagt das ich notfalls auch sritzen muß!(das kann doch nicht sein oder ?) desweiteren wurde mir gesagt das ich mal überlegen soll das wenn ich im notfall mit blut spritzen oder (potentiell hep infizeirten bew ) dialysepatienten zusammenkomme wie gering die chance ist das ich mich infizieren könnte und das stände in keinem verhältnis damit in einer notfallsituation nicht zu helfen! also im klartext ich muß mich ggf alleine in eine notfallsituation begeben (weil keine weitere fachkraft da ist)und mein baby gefärden um dann einem evt 95 jährigen multimrbiden menschen das leben zu retten weil die keine andere fachkraft an dieem tag einteilen? als ich ihn auf eine broschüre om GAA aufmerksam machte die ich dabei hatte wo geschrieben stand das die beschäftigungsverbote auch in notfallsituationen gelten meite er er kenne das gesetz einigermaßen und wollte die broschüre nicht sehen genauso ein kollege mit dem ich arbeitete ich mußte fast alles allein machen hatte abend totale rückenschmerzen als ich ihm sagte das das so nicht geht das er mir helfen muß bei den schweren bewohnern sagte er ich wäre dabei mich unbeliebt zu machen! weil ich öfter hilfe brauch undals ich sagte das das mein recht ist und es ihm zeigen wollte (broschüre ) sagte er das intressiere ihn nicht! und wir bekommen immer soooo wenig gummihandschhe auf station das man am ende der woche immer mit so komischen plastikhandschuhen hantieren muß wie es sie bei einer haartönug gibt haufig sind die schon undicht wenn man sie anzieht (sind aus ganz dünnem plastik so ähnlich wie frischhaltefolie) das heiß man wurschtelt dann schlecht /unzureichend geschütz in urin kot und wunden rum! und wenn man was sagt dann heißt es man soll sparsamer sein und zb beim frischmachen der bew nach urinieren einkotung nur einen gummihandschuh nehmen an der hand mit der man wäsch tja und wenn nicht alle sparsam sind dann habe ich halt pech! aber laut muschg sollen schwangere frauen doch nur mit körperflüssigkeiten und ausscheidungen zu tun haben wenn sie sich ausreichend schützen können! ich bin so wütend! desweiteren hane ich noch eine frage wieviele stunden kann man in der elternzeit teilzeit arbeiten? laut meinem arbeitgeber darf ich in der elternzeit nur 19 h pro woche arbeiten allerdings meine ich es währen sonst mehr! ich werde noch oft schreiben mit meinen ganzen fragen denn mein arbeitgeber versucht scheinbar so wenig wie möglich den muschg umzusetzten damit alles möglichst reibungslos weiterläuft! vielen dank für ihren rat blümchen
Hallo, machen Sie möglichst kurzfristig einen Termin beim Gewerbeaufsichtsamt - die sind für die Einhaltung zuständig. Die mahnen ihn ab - danach muss er ein Bußgeld zahlen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
achja mit dem heben in der broschüre des GAA steht das das heben schon auf umlagern bzw anheben von schwerpflegebedürftigen im bett zu verstehen ist aber das will niemand hören ich muß zt (je nachdem welche kollegen da sind ) schwere betlägrige steife pflegepatienten die ganz steif sind alleine ausziehen dannach weiß ich meinen rücken kaum gerade zu bekommen!
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Kinderbetreuungszuschuss im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber zahlt Eltern mit Kindern einen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe des Kita-Beitrags. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und im Mutterschutz und der Betreuungszuschuss wurde mir nicht ausgezahlt. Ist dies rechtens? Eigentlic ...
Guten Tag, ich möchte ab Oktober wieder arbeiten. Mein Sohn ist im Mai 2023 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Normalerweise hätte ich nun auch bei diesem in Elternteilzeit wieder gestartet. Ich kann nun aber nicht mit den Arbeitszeiten starten, die ich mir vorgestellt hatte, weshalb ich meinen AG wechsel. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner