JoannaLena
Guten Tag Frau Bader, hier nun die Fragen etwas allgemeiner: Ich bin noch in Probezeit, seit kurzem schwanger und wegen Beschwerden krank geschrieben. Seit ich meinen Arbeitgeber darüber informiert habe, geht dieser nicht mehr ans Telefon. Jetzt muss ich wieder zum Arzt um mir eine weitere Krankschreibung zu holen. Wie verhalte ich mich juristisch korrekt?: 1. Wie kann man seinen AG rechtssicher darüber informieren wenn dieser nicht ans Telefon geht? 2. Wie kann man seinen AG die Krankschreibung rechtssicher zukommen lassen? Falls per Einschreiben: Welches genau? Und was ist wenn der Empfänger nicht da ist oder die Annahme verweigert wird? 3. Darf man überhaupt das Firmengelände betreten wenn man krankgeschrieben ist (z.B.: wegen Versicherung)? 4. Ist der Telefonverlauf eines Handy oder das vom Mobilfunkanbieter ein juristisch sicherer Nachweis für solche Bemühungen? Oder E-Mails, WhatsApp, SMS? 5. Darf der AG in dem Fall Lohn einbehalten, kürzen oder verspätet auszahlen? 6. Hat man ein Recht darauf die Lohnabrechnung während Krankschreibung per Post zugesendet zu bekommen? 7. Darf man sich von zu Hause in seine Büro Emails einloggen um Durchwahlen oder Emailadressen von Kollegen herauszusuchen? 8. Haben Sie noch einen Tipp für mich? Ganz ganz herzlichen Dank im Voraus! Das ist sehr wichtig für uns. Grüße Lena
Hallo, 1.+2. Einwurfeinschreiben + Einschreiben mit Rückschein 3. Ja 4. Naja, kommt auf den Ri. an. 5. Erst nach 6 Wo 6. Ja 7. Ja, wenn es einen Grund gibt, warum Sie die brauchen 8. Im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt einschalten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ehrlich? Da läuft einiges schief. Wenn ich das richtig gelesen habe warst du vorher auch schon in dem Betrieb tätig - dann hättest du gar keine Probezeit mehr bekommen dürfen. Tut aber auch nichts zur Sache, weil du trotz Probezeit unkündbar bist. Außer Du läßt dir halt was zu schulden lassen. Und ich würde mal sagen, darauf hofft dein Chef. Ohne Zeugen und schriftlichen Nachweiß würde ich da gar nichts mehr machen. da du da eh kaum noch einen bein in die Türe bekommen wirst würde ich härtere Bandagen auffahren. Dinge wie daheim einloggen in Firmenaccounts würde ich aber unterlassen.
la-floe
hallo, ich hoffe, du hast die erste Krankschreibung deinem AG zukommen lassen? Telefonische Info reicht nicht aus. Ich scanne die Krankschreibung immer und maile sie, am selben Tag geht sie per Post raus (trotz gutem Verhältnis zum AG). In deinem Fall würde ich sie mailen und per Post mit Einwurf-Rückschein am gleichen Tag senden. Aber wie gesagt, wenn du die 1. AU nicht abgegeben hast ist es eh durch. floe
Kristiiin
1. Grundsätzlich ist das mit dem Telefon irrelevant. "Den Gelben" also Ihre AU sollten Sie besonders in diesem Fall am 1. Krankheitstag (!!!) mindestens per Mail schicken. Und dann postalisch nachsenden. Was erhoffen Sie sich denn von einem Telefonat? 2. Also entweder per Einschreiben mit Rückschein oder direkt persönlich abgeben (z.B. durch den Mann oder eine gute Freundin) und sich den Erhalt schriftlich geben lassen. 3. Denke ja, aber wieso sollten Sie das? 4. Als Beweis für was? Sie sind krank geschrieben. AU PÜNKTLICH abgeben (siehe 1. und 2.) und gut ist. 5. Wenn Sie Ihre AU pünktlich abgegeben haben darf er das nicht. Sollten Sie dies versäumt haben muss ihr AG Sie auch erst offiziell kündigen (einen Grund trotz SS-Schutz hätten Sie dann gegeben), dann bleibt natürlich auch die Lohnzahlung aus. Eine verspätete Zahlung wäre reine Schikane. Eine Kürzung nur möglich, wenn Sie keine AU eingereicht haben, er Sie nicht gekündigt hat und die versäumte Zeit abzieht. 6. Kann ich nicht sicher sagen, ist eigentlich Usus, aber notfalls lassen Sie sie doch einfach abholen... 7. Wieso das denn? Rechtlich kann ich es nicht bewerten. Wenn Sie sich vorher nie von Zuhause eingeloggt haben und es keinen Grund gibt (Sie wollen ja nicht arbeiten) würde ich das dringend vermeiden. Man kann sich doch verbinden lassen oder den Kollegen eine Mail schreiben.
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