Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber kennt keine Fürsorgepflicht

Frage: Arbeitgeber kennt keine Fürsorgepflicht

Vaiana

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Guten Tag, Frau Bader, Ich arbeite 6 Tage reine Nachtschicht als Zeitungszustellerin. Die Nachtarbeit hat mich krank gemacht und ich war schon 2x länger krank geschrieben dieses Jahr. Eine Fürsorgepflicht seinen Arbeitnehmern gegenüber kennt mein Arbeitgeber nicht und hat mir beide Male noch schwer angeschlagen die Pistole auf die Brust gesetzt, wieder zu arbeiten. Er hat auch gedroht, meine Bezirke an den Hauptkunden zurück zu geben, sollte ich noch einmal krank werden dieses Jahr. Trotz intensiver Suche habe ich noch keine andere Stelle gefunden. Nun bin ich schwanger, aber so früh, das man beim Ultraschall noch nichts sehen wird. Als gebranntes Kind habe ich auch Angst vor einer weiteren Fehlgeburt. Wenn ich meine Schwangerschaft jetzt verkünde, bekäme ich ein Beschäftigungsverbot, da ich rein in der Nacht angestellt bin und muss damit rechnen, ohne Arbeit da zu stehen, sollte es wieder schief gehen. Er wollte auch schon mehrfach, das ich selbst kündige, da ich für die Firma nicht mehr tragbar bin. So lange ich funktioniert habe und mich habe gängeln lasse, war ich die beliebteste Mitarbeiterin, jetzt nur noch eine Last. Gibt es eine Möglichkeit, den Arbeitgeber irgendwie in die Schranken zu weisen, auch wenn es jetzt schief gehen sollte und ich wieder gesundheitsbedingt ausfalle? Dazu kommt noch, das ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe und als ich einen für etwas anderes hätte gebraucht, sagte er nur, schreibe ich ihnen nicht. Sorry, kürzer konnte ich es nicht erklären.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Vertrag besteht auch, wenn er nicht schriftlich manifestiert ist. Sie können das ja anhand der Zahlungen nachweisen. Ob Ihr Arbeitnehmer kündigen kann, hängt zunächst einmal davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Ansonsten braucht er eben einen Kündigungsgrund nach Kündigungsschutzgesetz. wenn Sie dem Arbeitgeber nicht mitteilen wollen, dass Sie schwanger sind, bleibt Ihnen nur die Krankschreibung (falls ein Grund dafür vorliegt) oder die Weiterarbeit. Liebe Grüße NB


Lena_1922

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Mir ist nicht ganz klar was du von deinem Arbeitgeber / Fürsorgepflicht erwartest. Lass dich krankschreiben wenn du nicht arbeiten möchtest. Wenn die Schwangerschaft bestätigt ist - kann er dich ins Beschäftigungsverbot schicken.


User-1736455377

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1. Wenn du 6 Nachtschichten zustimmst und dann merkst, dass dich das gesundheitlich schwächt, musst du eine andere Regelung mit dem AG finden oder kündigen. 2. Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein solcher ab dem Moment, wo du den 1.Tag /Nacht) gearbeitet hast. Ich gehe davon aus, du kannst deine Arbeit an Hand von entsprechenden Gehaltszahlungen (Kontoauszüge mit "Gehaltsüberweisung") und Gehaltsabrechnungen auch nachweisen. Entsprechend bist du ja auch zB krankenversichert etc über den AG bzw. dieser zahlt die entsprechenden Beiträge, oder? 3. Da auch ohne etwas schriftliches ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, hast du ab Bekanntgabe der Schwangerschaft Kündigungsschutz. Wenn der AG dich in BV schickt, bekommst du dann das, was du auch ohne BV bekommen hättest. Wende dich im Zweifel an die Gewerbeaufsicht, um dich dort dort beraten zu lassen und/oder Unterstützung zu bekommen bzw. eines schriftlichen Vertrages und dem evt. auszusprechendem BV.


Belly-Monkey

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Ich möchte noch hinzufügen, dass ein schriftlicher Vertrag zwar keine Pflicht ist, der AG aber trotzdem eine Nachweispflicht hat (die letztes Jahr übrigens verschärft wurde) und gewisse Rahmenbedingungen eures mündlichen Vertrags schriftlich fixiert und sowohl von dir als auch von deinem AG unterschrieben werden müssen. Wird dies nicht gemacht, ist das ein Gesetzesverstoß. Frag ggf. mal bei der Gewerbeaufsicht nach, wie du am besten vorgehen solltest in deinem speziellen Fall.


Vaiana

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Du kannst dir nicht vorstellen, was ich von meinem Arbeitgeber als Fürsorgepflicht erwarte? 1. Zeitungen werden 6 Nächte die Woche bei Wind und Wetter zugestellt. Geht schon mal nicht anders. Aber bezüglich Fürsorgepflicht verstehe ich eben, das wenn jemand nachweislich schwer krank ist und die Rückfallgefahr sehr groß ist, nicht hingeht und den Arbeitnehmer von Kollegen bespitzeln lässt, und vor allem nicht zu sagen, egal um was es sich handelt, als bestes Beispiel war die Lähmung im Gesicht, die mehrfach auftrat, zu sagen, die Optik ist nicht wichtig, reißen sie sich zusammen. Oder mit einem schweren Corona Verlauf, ach, sie haben ja keinen Kontakt zu Menschen, reißen sie sich zusammen. Und wenn man nicht mehr funktioniert wie die ganzen Jahre, ach sie sind nur eine Belastung, bitte kündigen sie! Ich kann keine Rücksicht auf Krankheiten nehmen, ich kann meinen Betrieb auch nicht zumachen, wenn ich krank bin! Oder als meine Mutter starb, auch, reißen sie sich zusammen und als ich das die letzte Fehlgeburt hatte, ach kommen sie arbeiten, dann denken sie nicht dran. Und das ist nur ein Bruchteil von allem, was bisher vorgefallen ist. Und da verstehst du nicht, was ich unter Fürsorgepflicht verstehe.? Jedes Mal holt er mich aus dem Krankenstand und schwups, es verschlimmert sich, aber ist ja egal. Den Job habe ich übers Arbeitsamt aufgedrückt bekommen. Ich bin dort vorstellig geworden. Deren Aussage: Zeitungen zustellen kann jeder. Ob sie davon krank werden, interessiert uns nicht. Wenn sie kündigen, bekommen sie eine Sperre. Ausbildung habe ich leider nicht, da ich damals familiär bedingt abbrechen musste und arbeiten. Damals war auch das Ausbildungsgehalt so niedrig und ich hätte mein großes Kind damit nicht durchgebracht, als der Papa bei einem Unfall verstarb. Und das hängt heute nach. Ich bin die erste die bei Bewerbungen aussortiert wird.


User-1736455377

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Der AG kann dich nicht aus einer AU herausholen. Er darf dich nicht bedrängen, arbeiten zu kommen trotz AU. Aber du musst dem Drängen oder Nachfragen, ob das denn wirklich sein müsse eben auch nicht nachgeben. Wenn du krank geschrieben bist, bist du krank. Wenn du arbeiten gehst, darf der AG erwarten, dass du auch arbeitsfähig bist. Der AG hört sich nicht besonders emphatisch an - aber wenn du trotz Krankheit arbeiten gehst, liegt das eben auch ein Stück weit an dir. Etwas anderes ist es, wenn du sehr häufig AU bist und der AG an der Rechtmäßigkeit der Krankmeldungen zweifeln kann. Bei uns werden Zeitungen übrigens nicht Nachts ausgetragen, sondern ab 6 Uhr morgens bis 12. Arbeitest du wirklich Nachts? Vom Arbeitsamt aufgedrückt - mhhh, und es wurde dir keine Ausbildung oder Umschulung angeboten? Sei mit nicht böse, aber ja, jeder kann Pech haben und der geplante Lebensweg klappt plötzlich nicht. Aber alles darauf zu schieben, dass man damals ja x und y nicht machen konnte, das Ausbildungsgehalt eh zu wenig war usw hört sich ein bisschen so an, als wenn du auch nicht gerade scharf darauf wärst, nochmal das Ruder rum zu reißen. Das Arbeitsamt versucht eigentlich schon, dich in Maßnahmen zu bringen, die zB einen Abschluss oder einen Ausbildung beinhalten. Irgendetwas, wodurch du eben in der Lage sein sollst, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. So etwas wie zu Zeitungen austragen gezwungen werden ist doch eigentlich eher etwas, was passiert, wenn der Arbeitslose sich nicht so recht willens zeigt, etwas mehr Engagement aufzubringen um zB eine Ausbildung nachzuholen. Solltest du eigentlich doch nochmal einen Beruf erlernen wollen und das Arbeitsamt hat dich da nicht wirklich unterstützt - dann schlag da noch mal auf. Wende dich ggf. an die nächst höhere Stelle und beantrage eine Umschulung,Schulung oä, mit dem du dann eben nicht bei Bewerbungen sofort aussortierst wirst.


Vaiana

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Na ja, da sieht man mal wieder, das du keine Ahnung vom wirklichen Leben hast! Erkundige dich mal bei der Rhein Neckar Zeitung: die muss bis 6Uhr ausgetragen sein! Damals hat das Geld nicht gereicht um Ausbildung und Leben zu finanzieren. Und das was ich gerne machen möchte, was auch krisensicher ist, müsste ich 2 Jahre lang eine Vollzeit Schule besuchen. Irgendwoher muss dann ja das Geld zum Leben kommen. Und arbeiten, 2 Kinder, später 3 zu Hause und lernen, wie soll das gehen? Und auf den Partner ist keinerlei Verlass! Und doch, ich habe angefragt wegen einer Ausbildung übers Arbeitsamt. Ich hab knallhart ins Gesicht gesagt bekommen, 1: sie haben einen krisensicheren Job, und 2: sie sind zu krank und daher nicht förderfähig für uns. Ob der Job sie krank gemacht hat, interessiert uns nicht! Zeitungen kann jeder austragen. Für die war nur wichtig, das ich arbeite. Und beim 2. Besuch war es die selbe Sachbearbeiterin! Viele sind gar nicht daran interessiert jemand in Weiterbildung zu bringen! Und doch, mein Chef bedrängt mich! Droht mit Rausschmiss, schlechtem Zeugnis usw. Beweise das das gesprochen wurde, kann ich nicht! Daher wollte ich wissen, ob man so einem Chef Einhalt gebieten kann über einen Anwalt oder so! Aber ja, schieb die Schuld auf mich, das ich nicht willens bin. Die Rahmenbedingungen müssen auch passen. Und die passen leider nicht! Da kann ich noch so sehr wollen!


misses-cat

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Und Dann bekommt man immer mehr Kinder? Mit einem Partner auf den kein verlass ist? Ich war mit 3 Kindern alleine, ich kenne das alles aber ich habe mit Partner 2 noch eine Ausbildung gemacht, da hatten wir 6 Kinder, werde bald mit 7 Kinder eine weitere Ausbildung machen, arbeite aktuell 20 Stunden in der Woche Sorry aber dann bekomme ich nicht munter Kinder wenn ich Einen Job habe der mich krank macht, einen Partner habe der ne voll Niete zu sein scheint und ich keine Ausbildung


desireekk

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Nunja... Du hast einen Arbeitsvertrag der beiden Seiten klar sagt was er beinhaltet: Arbeit während der Nacht. Auch Dir. Wenn DIR das (nachts arbeiten) zu belastend ist, dann musst Du Dir eben eine andere Arbeit suchen. Dass er Dir mit Kündigung droht it nicht OK, Geh zu zum Arzt, einen Bluttest/Urintest kann man auch machen zur Feststellung der Schwangerschaft. ... und ja... suche gleichzeitig eine neue Tätigkeit. Alles Gute! D


Neverland

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Das es vor Jahren scheisse gelaufen ist - blöde. Aber was hat dich die letzten Jahre gehindert da etwas zu ändern. Ausbildung kann man auch als älteres Semester. Oder man sattelt um in einen der Jobs wo eine Ausbildung nicht zwingend nötig ist, zB Einzelhandel. Da werden aktuell wie blöde Leute gesucht.


ImvPP

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Wenn das Arbeitsamt dich tatsächlich in den Job gedrängt hat- wieso lassen die es zu, dass du keinen schriftlichen Vertrag hast? Da würde ich nachhaken. Und jetzt einen neuen Job suchen bzw. auch Ausbildungsplatz - derzeit wird in so vielen Branchen gesucht!


Vaiana

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Man hat leicht reden, wenn man keine Ahnung hat, was noch die letzten Jahre alles vorgefallen ist. Pflegefälle in der Familie, selbst lange Krankheitsphasen, der erste Partner tödlich verunglückt, der spätere Partner, der abgehauen ist, als ich vor Jahren die Schwangerschaft verkündete und noch einiges mehr. War also auch immer alleinerziehend . Aber gut, haut munter drauf! Ich wollte einfach einen qualifizierten Rat, ob man solch einem Arbeitgeber Einhalt gebieten kann und man bekommt solche Vorwürfe an den Kopf geknallt. Sorry, das ist nicht professionell , grenzüberschreitend, einfach unverschämt. Einen Arbeitsvertrag hat es in keiner Form gegeben, einfach nur, trag die Zeitung aus. Und das jetzige Kind: es kann sich ja später bei mir entschuldigen, das es sich trotz Spirale in mein Leben gedrängt hat! Und das der jetzige Partner sich zum negativen verändert ist wohl auch meine Schuld. Sorry, für so einen Mist was ihr da labert, bin ich zu alt. Tobt euch bei anderen aus, aber nicht bei solchen, die einen kleinen professionellen Rat brauchen und keine Vorwürfe! Also, wenn ihr diese professionelle Antwort nicht liefern könnt, seid besser still. Und wie gesagt, würde gerne die Schule besuchen, das Geld zum Leben muss aber trotzdem irgendwo herkommen. Schön, wenn der Rückhalt da ist, um zig Ausbildungen zu stemmen, bei mir ist er nicht da.


Neverland

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Ja. alle anderen schuld. Jetzt kann ich die Antwort vom AA seht genau einordnen. Wir alle haben ein Bilderbuch-Leben hinter uns - ist klar. Die Antwort könnte von einem Kleinkind kommen. Dein AG muss sich an das halten, was ihr vertraglich vereinbart habt. Ohne Vertrag musst du nun schauen, wie du was beweisen kannst. Genau wie er beweisen muss, das deine Behauptungen nicht stimmen.


Vaiana

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Na ja, dann verhalte ich mich jetzt genau wie ein Kleinkind, wenn du meinst…..euer Verhalten ist grenzanmaßend


User-1736455377

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1. Wenn du 6 Nachtschichten zustimmst und dann merkst, dass dich das gesundheitlich schwächt, musst du eine andere Regelung mit dem AG finden oder kündigen. 2. Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein solcher ab dem Moment, wo du den 1.Tag /Nacht) gearbeitet hast. Ich gehe davon aus, du kannst deine Arbeit an Hand von entsprechenden Gehaltszahlungen (Kontoauszüge mit "Gehaltsüberweisung") und Gehaltsabrechnungen auch nachweisen. Entsprechend bist du ja auch zB krankenversichert etc über den AG bzw. dieser zahlt die entsprechenden Beiträge, oder? 3. Da auch ohne etwas schriftliches ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, hast du ab Bekanntgabe der Schwangerschaft Kündigungsschutz. Wenn der AG dich in BV schickt, bekommst du dann das, was du auch ohne BV bekommen hättest. Wende dich im Zweifel an die Gewerbeaufsicht, um dich dort dort beraten zu lassen und/oder Unterstützung zu bekommen bzw. eines schriftlichen Vertrages und dem evt. auszusprechendem BV.


3wildehühner

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Du scheinst nur Stänkern zu wollen. Tritts du deinem Arbeitgeber gegenüber auch so auf? Dann wundert es mich nicht, dass er dir am Liebsten kündigen möchte. Wenn du trotz Krankschreibung arbeiten gehst, liegt das alleine an dir. Wenn du deine Arbeit überlastend findest und Differenzen mit dem Arbeitgeber hast, dann suche dir eine neue Arbeitsstelle. Das geht auch schwanger. Dass du trotz Spirale schwanger geworden sein willst, halte ich für eine Lüge deinerseits, weil du hier kritisiert wurdest. Du schreibst, dass du erst vor einiger Zeit eine Fehlgeburt hattest- also scheint du definitiv bewusst schwanger geworden zu sein.


Vaiana

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Ok, dann lüge ich eben. Die Fehlgeburt ist 5 Jahre her, also war vor langer Zeit und nicht erst vor kurzem. Und doch, jetzt Schwangerschaft trotz Spirale. Ok, dann Stänker ich eben. Ich habe ganz normal gefragt, und bin angegangen worden, aber habe keine professionelle Auskunft über DAS erhalten, was ich wissen wollte. Und nein, ich kenne meinen Chef noch nicht mal persönlich. Wie gesagt, so lange ich mich habe gängeln lassen, war ich sehr beliebt im Betrieb. Erst seit ich gesundheitlich nicht mehr so kann wie er verlangt, will er mich los werden. Und nur, weil man anders denkt wie ihr Moralapostel ist man die Böse. Ich hab durchaus schon verfolgt, wie ihr mit anderen umspringt. Mensch, müsst ihr es nötig haben…..


3wildehühner

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Du bist in den ersten Antworten überhaupt nicht angegangen worden! Die einzige Person, die unfreundlich war, warst du. Und „wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es heraus“, trifft es dann bei den folgenden Antworten sehr gut!


Neverland

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Du bist seit über 5 Jahren dort. Seit über 5 Jahren lässt du zu das sich über geltendes Recht hinweg gesetzt wird. Du springst bei Befehl und fragst nur, wie hoch. Was du machen kannst, haben dir hier alle geschrieben. Was kommt sind pampige Antworten. Keiner, auch das AA, kann dich zwingen dort zu arbeiten. Wäre dich super gewesen, hätte dich der AG wegen Krankenstand gekündigt. Hättest du was für das AA gehabt. Jetzt darf er nicht kündigen. Selbst wenn der Arzt dir eine AU austellt, glaubst du ernsthaft, du würdest dann deine Rechte durchboxen? Mit allem was daran hängen kann? Also notfalls auch Klage? Glaubst fu ernsthaft dein AG wird dir ein BV ausstellen? Oder sichvdaran erinnern das du nur nachts arbeitest? Die wichtigste Frage lautet nicht, was darf der AG und kommt er auch seiner Fürsorgepflicht nach. Sondern bist du endlich bereit für deine Rechte zu kämpfen. Sehe ich eben bei dir nicht. Deshalb hätte ich an deiner Stelle bereits lange gekündigt und mich beim nächsten Supermarkt an die Kasse gesetzt.


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