Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber informieren - Gehaltserhöhung

Frage: Arbeitgeber informieren - Gehaltserhöhung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, seit einiger Zeit stellt mir mein Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung/Umgruppierung in Aussicht. Diese ist für mich persönlich sehr wichtig, da sich in meiner derzeitigen Tarifgruppe nichts mehr tut, in der neuen gäbe es wieder einen gewissen tariflichen Automatismus. Die Entscheidung, ob ich sie bekomme, fällt Ende Oktober/Anfang November. Nun bin ich schwanger (ich vermute 6. Woche; 1. Arzttermin am 15.10.03). Da von der Höhe meines Gehaltes sowohl Muttergeld als auch mein Anfangsgehalt nach dem Mutterschutz abhängt, möchte ich gerne die Entscheidung meines Arbeitgebers abwarten. Nun meine Frage: Wann muß ich den Arbeitgeber spätestens informieren? Kann er rechtliche (oder sonstige Schritte) gegen mich einleiten, wenn er erfährt, daß ich schon eine Zeitlang schwanger bin? Wenn er mich fragt, warum ich es nicht früher gesagt habe, kann ich dies dann damit begründen, daß ich die ersten "unsicheren" 3 Monate abwarten wollte? Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung meiner langen Frage. Gruß Luisa P.S. Kündigungsschutz habe ich aufgrund einer Betriebsvereinbarung schon.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Daß ich den Arbeitgeber schnellstmöglich informieren sollte, ist mir bekannt, aber wann spätmöglichst?


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