Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber hat Insolvenzantrag gestellt ....Ich bin im Mutterschutz...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber hat Insolvenzantrag gestellt ....Ich bin im Mutterschutz...

Biechen87

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Hallo Frau Bader! Ich hab von einer Kollegin erfahren,dass mein derzeitiger Arbeitgeber einen Insolvenzantrag gestellt hat. Mein ET ist ende November. Daher befinde ich mich im Mutterschutz. Hat es Konsequenzen für mich bzgl.des Mutterschaftsgeldes vor oder nach der Geburt? Meine Kollegin sagte,dass der Lohn für Oktober etwas später ausgezahlt wird . Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn die Mitarbeiter entlassen werden, muss für deine Kündigung ein Antrag bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz eingereicht werden. Setze dich mit dieser Behörde in Verbindung. Dann erfährst du näheres dazu.


Biechen87

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PS:Es wurde gesagt,dass keiner entlassen wird und allese wohl normal weiter laufen wird.


Mitglied inaktiv

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Dann ist es doch gar kein Problem.


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