Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber gibt die nötigen Bescheinigungen für Elterngeldantrag nicht heraus!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber gibt die nötigen Bescheinigungen für Elterngeldantrag nicht heraus!

S.B.K.

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Sehr geehrte Frau Bader, da der „Papierkrieg“ in und nach der Schwangerschaft doch sehr umfangreich ist, haben mein Mann und ich versucht uns so gut wie möglich vorzubereiten und alle nötigen Unterlagen zusammen zu stellen. Nun entbinde ich in gut 20 Tagen. Den Elterngeld Antrag haben wir mit Hilfe einer Beratungstelle optimal und korrekt für uns ausfüllen können. Mein Mann hat für sich alles beisammen, nur mein Arbeitgeber lässt auf sich warten. Ich habe jenen seit mehreren Monaten auf die fehlenden Unterlagen hingewiesen. Vergeblich! Nun ist die Geburt nah und mir fehlen die Bescheinigung für den Mutterschutz und die Kenntnisnahme meiner beantragten Elternzeit. Mein Chef meinte er Unterschreibt meine Elternzeit nicht, da dort kein genaues Datum als Zeitraum vermerkt ist. Wie allerdings in der Beratungsstelle geraten wurde, habe ich die Lebensmonate der Elternzeit angegeben. Dies schien ihm so aber nicht zu passen und er bat um Änderung. Der Arbeitgeber hat auch das ärztliche Attest über den voraussichtlichen Geburtstermin. An den Personalrat habe ich mich schon gewandt da ich selbst in der Sache gegen den Chef und die Personalverwaltung nicht weiter komme. Leider erhielt ich von dort bisher keine Antwort. Frage 1: Wie gehe ich weiter vor, wenn der Arbeitgeber, auch nach mehrfacher bitte, mir die Unterlagen, die ich für den Elternzeitantrag benötige einfach nicht zukommen lässt? Frage 2: Kann ich den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen wenn ich dadurch erst viel später Elterngeld bekomme, weil eben die Unterlagen nicht vollständig sind? Frage 3: Kann mein Chef von mir verlangen, das ich den Zeitraum als Datum und nicht in Lebensmonaten angebe? Muss ich also einen neuen Elternzeit Antrag einreichen? Vielen Dank für Ihre Zeit und Antwort Viele Grüße S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das muss er erst nach der Geburt tun, dann kennt er nämlich den genauen Entbindungstermin. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wie will der AG den Mutterschutz eintragen, wenn das Kind noch nicht geboren wurde? Wenn Dein Kind 3 Wochen nach errechnetem Termin kommt, hast Du ja auch entsprechend länger Mutterschutz Stress Dich mal weniger und freue Dich aufs Kind


drosera

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Hallo! Meines Wissens bearbeitet das Versorgungsamt ohne Geburtsurkunde den Elterngeldantrag sowieso erst einmal nicht; da braucht.man vor der Geburt nichts einreichen. Dein AG kann dir den Mutterschutz erst nach Kenntnis des Geburtstermins bestätigen. Einige sich mit deinem AG darauf, dass er für die Elternzeit dann die Lebensmonate selbst ausrechnet, dann musst du den Antrag nicht neu stellen. M.W. ist der Antrag auch mit LM klar gestellt, aber ohne Geburtsmeldung kann der AG das jetzt schlecht bestätigen, weil er keine Daten hat. Bereite alles vor: Alle Umschläge schon mit Adressen beschriften Post Its mit noch einzutuetenden Dokumenten dran kleben Todos mit Kopierauftraegen dran pinnen In allen Formularen markieren, wo noch etwas eingetragen oder unterschrieben werden muss .... Restlichen Nestbau genießen! Alles Gute für die Geburt!


malini

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Bei mir hat schon das Aufstellen der Geburtsurkunde 2 Wochen gedauert.... Stress doch da nicht so! Wenn das Kind da ist, kannst du ihn mit dem genauen Geburtstermin nochmal erinnern.


Felica

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Irrtum deinerseits. Dein AG muss noch gar nichts. Erst nach der Geburt. Vorher kannst du den Antrag eh nicht einreichen. Du wirst auch erst einige Wochen nach der Geburt die restlichen Unterlagen von Krankenkasse und Rentenversicherung bekommen. Ohne Urkunde kann das alles nicht laufen. Schneller geht die Bearbeitung wenn alles beim erdtsntrag vollständig abgegeben wird. Nicht kleckerweise.


mellomania

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er kann das alles erst NACH der Geburt machen wenn auch ihm die Geburtsurkunde vorliegt. er muss lediglich (ob er muss oder kann weiß ich nicht) vor der geburt den Mutterschutz verfügen dass auch er weiß, wann du deinen letzten Arbeitstag hast. DAS muss er an die KK schicken, damit du dein mutterschaftsgeld bekommst. Rest läuft danach. kann auch sein, dass du erste drei oder vier monate nach der geburt das erste elterngeld (inkl. Rückwirkend) bekommst. hängt auch davon ab, wie lange die brauche, um die geburtsurkunde zu erstellen. denn ohne die geht GAR NIX


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