littlestarling82
Guten Abend Frau Bader, heute hat sich für mich eine komische Situation ergeben wodurch ich nachfragen wollte ob ich richtig gehandelt habe...und zwar hat mich heute überraschend mein AG angerufen (ich bin noch bis 30.4.14 in EZ bei unbefristeter Anstellung) ich hatte damals schon vereinbart danach in VZ zurück zukehren und mein Vertrag ist auch immer schon auf VZ. Nun hat mich der AG heute angerufen und gefragt ob ich nun in VZ oder TZ zurück komme und das er das schriftlich braucht....das wäre auch nicht das Problem, nur ich bin jetzt in der 6. Ssw, aber Termin bei der Frauenärztin ist erst Anfang März. hätte ich dies nun schon erwähnen müssen?? Aber ich hab ja noch nicht mal einen Mutterpass... Vielen Dank für ihre Antwort
Hallo, wenn sie in Vollzeit zurückkommen wollen, brauchen sie ihm gar nichts mitteilen. Wenn Sie in Teilzeit zurückkommen wollen, würde ich das schnellstens mitteilen, damit er planen kann. die Schwangerschaft würde ich erst mitteilen, wenn alles in trockenen Tüchern ist. Ein Nachteil darf Ihnen dadurch nicht entstehen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nein, hättest Du nicht. Damit kannst Du auf jeden Fall warten bis die Schwangerschaft bestätigt ist oder gar die ersten 12 Wochen rum sind. Wegen dem neuen Elterngeld versuche auf jeden Fall Vollzeit zu realisieren.
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