Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten wärend der Elternzeit? Wo? Wie?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeiten wärend der Elternzeit? Wo? Wie?

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Hallo, meine Frau wird voraussichtlich Ende August unser Kinder zur Welt bringen. Momentan ist ihr Bestreben, unmittelbar nach der Geburt an zwei Tagen die Woche arbeiten zu gehen, um "Job" zu bleiben. Dies kann sie ja bis zu einem bestimmten Betrag tun. Ist ihr AG dazu verpflichte oder kann er sagen, dass ihm das zu wenig ist? Könnte sie woanders arbeiten oder müsste ihr Chef das genehmigen? Könnte sie innerhalb der Branche auch bei der Konkurenz arbeiten? Bei Annahme eines 400€ Jobs würde doch der KK Anteil des AG entfallen, wenn eine KV besteht. Da meine Frau ja in der Elternzeit ist, besteht für sie ja eine "beitragsfreie" KV. Muss der 400€ AG die KV-Pauschale dann nicht zahlen. mfg Thorsten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ARbeiten geht erst nach Ende der Mutterschutzfrist. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB


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