Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab da mal ne frage, stimmt es das man bis zu 30 std im monat arbeiten darf ohne das einem das elterngeld gekürzt wird? ich kenne jemand der macht das, aber hab auch gelesen das man das nicht darf. für mich wäre es ne gute möglichkeit da ich von meiner arbeit 500km weit weg gezogen bin hab jetzt die chance pauschal zuarbeiten um zu schauen ob mir das liegt und obn ich mit dem team klar komme. habe dann auch die chance nach der elternzeit ne festeinstellung zu bekommen. Vielen dank schon mal für die antwort
Hallo, alles über 400 € wird angerechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, definitiv JEIN :) Also: man darf während man Elterngeld beziht 30 Stunden die Woche arbeiten. Wenn man nur den Sockelbetrag von 300€ bekommt, darf man auch zuverdienen OHNE das es angerechnet wird. Bekommt man mehr die 300€ wird der Verdienst angerechnet. Die Berechnung sieht dann so aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir nur 33% übrig. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo, im ersten Jahr der Elternzeit wird der Verdienst angerechnet. Im zweiten Jahr nicht (falls man das Elterngeld gesplittet hat). VlG Annette
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