Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten während Erziehungsurlaubs

Frage: Arbeiten während Erziehungsurlaubs

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Hallo Fr. Bader, ich habe 3 Jahre Erz.urlaub bei meinem Chef angemeldet. Mein Sohn ist jetzt 17 Monate und ich gehe seit 3 Monaten lt. 630 DM Gesetz wieder arbeiten, allerdings nicht bei meinem Chef. Er bräuchte mich z.Zt. nicht und gab mir schriftlich seine Einverständniserklärung, daß ich anderswo meinem Beruf nachgehen könnte. Nun ist eine Kollegin schwanger geworden, und er bräuchte wieder eine Kraft. Wie sieht hier die Lage aus? Muß ich meine neue Stelle kündigen, um wieder dort zu arbeiten, und wieviel Std. kann er von mir verlangen zu arbeiten? Vor dem Erziehungsurlaub belief sich meine Std.zahl auf 20/Woche. Nun gehe ich aber nur 12/Woche arbeiten. Ich habe keine Ahnung, wie dies sich verhält, ob ich quasi zu ihm wechseln muß, oder ob es mir freigestellt ist. Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen?! Vielen Dank im voraus und liebe Grüße, Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silke, nein, müssen Sie nicht. Er hat ja zugestimmt. Wenn Sie aber wollen, müssen Sie die Teilzeit mit Frist von 4 Wo. schriftlich kündigen. Gruß, NB


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