DasTuch
Hallo Ich bin im 3 Lehrjahr zur Erzieherin - berufsbegleitend. Kann ich, trotz Beschäftigungsverbot in der Kita weiter zur Schule gehen und die Abschlussprüfung ablegen, sodass ich die Ausbildung noch vor der Geburt beenden könnte? Es gibt unterschiedliche Auffassungen und wir sind jetzt verunsichert.
Hallo, weiß ich nicht. Das kann Ihnne zuverlässig nur die Schule + Kammer sagen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Huhu, dass muss deine Schule entscheiden. Dir fehlt ja dann schließlich die Praxis! Ich habe meine Erzieherausbildung schulisch gemacht, mit insgesamt einem halben Jahr Praktikum (Aufgeteilt auf 3 Praktika). Wenn du da zu lange gefehlt hast (Also im Praktikum), musstest du das Jahr wiederholen.
DasTuch
Die Schule unterliegt aber Gesetzen und Bestimmungen... Es geht schließlich auch um die staatliche Anerkennung und deshalb wollten wir genau wissen, wie das rechtlich ist, denn die Schule hatte sowas noch nicht. Es interessiert die Schule ja auch nicht bei normalen Krankheitsfällen, wann du auf der Arbeitsstelle fehlst. Das ist halt bei der berufsbegleitenden Ausbildung alles anders und alle haben nur Ahnung von der Vollzeitausbildung, deswegen stehen wir auf dem Schlauch.
luvi
Hallo, ich kenne eine Kinderpflegerin, die während der Ausbildung schwanger wurde. Sie hat die schrifltichen Prüfungen normal gemacht, und die Fehlzeiten später nachgearbeitet. vielleicht ist das ja vergleichbar. Luvi
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