jbf
Guten Tag Frau Bader, Mitte Januar 2013 endet mein 3. Jahr Elternzeit, und ich wollte danach wieder in Teilzeit (max. 20 h) arbeiten. Jetzt bin ich wieder schwanger (ca. 6. Woche), und Geburtstermin wird ca. Mitte Februar 2013 sein, also ca. 4-6 Wochen nach Beginn der Elternzeit. Frage: muss ich zwischen Ende der Elternzeit und dem Geburtstermin arbeiten, und wenn ja, was kann ich tun um nicht, weil hochschwanger, arbeiten zu müssen (Arbeitsunfähgigkeitsbescheinigung oder dergleichen)?Muss ich gar nicht arbeiten, wenn zwischen Ende der Elternzeit und neuem Geburtstermin max. 6 Wochen liegen, und dies würde mir dann als Mutterschutzfrist angerechnet? Und: würde ich für die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach Geburt Gehalt beziehen? Vielen Dank!
Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB
Mogli18
Würde ja nur aus Mutterschutz bestehen. Gibt dann sogar anteilig Mutterschaftsgeld soweit ich weiss. Einfach Bescheinigung über Schwangerschaft beim AG abgeben und dann müsste der Rest von alleine laufen. Eine schöne Schwangerschaft
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